Ganz Deutschland fror bei Temperaturen von bis zu Minus 30 Grad. Viele wurden vom Kälteeinbruch aus Osteuropa sprichwörtlich “kalt” erwischt – vor allem wenn es sich um Mieter oder Hausbesitzer handelt, die zu fahrlässig mit dem Schutz ihrer Wasserleitungen umgehen. Was jetzt beachtet werden muss – unsere Tipps zum Schutz vor Leitungswasserschäden bei Frost.
Mit Minus 30,5 Grad wurde auf der Zugspitze einer neuer Kälterekord erreicht, laut Angaben des Deutschen Wetterdienstes (DWD) der niedrigste jemals Ende Februar erreichte Wert seit Beginn der Messungen auf der Zugspitze im Jahr 1901. Und auch “auf dem flachen Land” frösteln die Deutschen dem Frühlingsanfang entgegen und hoffen, dass die Ostereier Anfang April nicht als Aprilscherz im Schnee versteckt werden müssen.
Was häufig vergessen wird: Wasserleitungen und -zähler leiden unter der Kälte. Lang anhaltende Minusgrade setzen Wasserleitungen im Winter stark zu – werden diese nicht frühzeitig vor Frost geschützt, sind oft Rohrbrüche durch Frostschäden die Folge. Gerade jetzt sollten Mieter und Hausbesitzer Maßnahmen ergreifen, damit Leitungen nicht zufrieren.
Wasserversorger geben folgende Tipps, um Leitungswasserschäden zu vermeiden:
Leitungen absperren und entleeren: Im Winter nicht benötigte Wasserleitungen sollten entleert werden. Das gilt natürlich vor allem für Leitungen im Außenbereich. Beispielsweise ist an die Anschlüsse für die Gartenarbeit oder Wasserleitungen in ungenutzten und ungeheizten Gebäudeteilen zu denken.
Genügend Heizen: Ein weiteres Hauptaugenmerk ist auf die ungenutzten Räume als solches zu legen, in denen normalerweise nicht geheizt wird, z. B. weil sie nicht bewohnt werden. Wichtig: Das Heizungsthermostat auf das Symbol des Eiskristalls einzustellen, bewahrt lediglich den Heizkörper vor Einfrierung. Der sogenannte “Frostwächter” schützt nicht vor Zufrieren der Leitungen. Drehen Sie das Ventil aus diesem Grund nicht ganz zu.
Isolierung der Wasserleitungen: Während unterirdisch verlegte Leitungen vor Frost geschützt sind, gilt es, freiliegende Wasserleitungen zu schützen: Wasserleitungen aus Kunststoff sind dabei unproblematisch, da diese in der Regel nicht von Frostschäden bedroht sind. Anders bei Leitungen aus Metall – diese sind besonders gefährdet. Eine Wasserleitung aus Metall kann z. B. mit einer Wärmedämmung vor Einfrierung geschützt werden.
Fenster im Keller: Definitiv sollten Sie bei frostigen Temperaturen die Kellerfenster geschlossen halten.
Falls es doch zum Leitungswasserschaden kommt…
Bei Schäden durch Leitungswasser kommen zwei Versicherungen ins Spiel: Die Wohngebäudeversicherung und die Hausratversicherung.
Die Leistungen einer Gebäudeversicherung sind vielfältig. Grundsätzlich sollte sie den versicherten Hausbesitzer bei Schäden am Haus, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel verursacht werden schützen. Es können im Versicherungsschutz aber auch weitere wichtige Zusatzleistungen integriert werden. Die Hausratversicherung sichert dagegen den kompletten Hausrat (z. B. Möbel etc.) u. a. gegen die Folgen eines Wasserschadens.
Was vielen unbekannt ist: Die versicherte Gefahr Leitungswasser verursacht in der verbundenen Wohngebäudeversicherung eine größere Schadenquote als die Gefahren “Feuer” bzw. “Sturm und Hagel”. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) waren 2016 rund 60% der Schäden in der Wohngebäudeversicherung auf Leitungswasserschäden zurückzuführen – auf dem zweiten Platz erst folgte “Sturm/Hagel” als Schadensursache mit rund 21%.