Kinder, die an Halloween unterwegs sind © JenkoAtaman – stock.adobe.com

Halloween-Streiche: Wer zahlt bei Schäden?

Wenn an Halloween kleine und mittelgroße Geister und Hexen durch die Straßen ziehen, bleibt es selten ganz ohne Schabernack. Konfetti in den Briefkasten, Toilettenpapier am Zaun oder einen Klingelsturm, all das gilt noch als Streich und die meisten Anwohner sehen darüber auch hinweg. Werden jedoch Hauswände beschmiert, Mülltonnen umgestürzt, Pflanzen herausgerissen oder gar Briefkästen mit Böllern gesprengt, ist Schluss mit lustig.

Was passiert, wenn ein Streich schiefgeht und etwas zu Bruch geht? Müssen Eltern für den Schaden aufkommen – und greift die Versicherung?

Eltern haften nicht immer für ihre Kinder

Nicht in jedem Fall müssen Eltern für Halloween-Streiche ihrer Kinder geradestehen. Entscheidend ist, ob sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Haben sie ihrer Verantwortung ausreichend nachgekommen, etwa indem sie jüngere Kinder begleitet oder klare Grenzen gesetzt haben, kann die Haftung entfallen. Trotzdem kann es teuer werden, wenn kein ausreichender Versicherungsschutz besteht.

Die private Haftpflichtversicherung – ein Muss für jede Familie

Die Privathaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie springt immer dann ein, wenn jemand versehentlich einen Schaden verursacht – etwa, wenn ein Halloween-Kürbis vom Balkon fällt und einen Passanten trifft oder ein parkendes Auto beschädigt. Da der Verursacher grundsätzlich mit seinem gesamten Vermögen haftet, schützt eine gute Haftpflichtversicherung im Ernstfall vor finanziellen Folgen, die im schlimmsten Fall existenzbedrohend werden können.

Wann zahlt die Versicherung – und wann nicht?

Schäden, die fahrlässig oder grob fahrlässig verursacht wurden, sind in der Regel mitversichert. Das heißt: Wer aus Versehen etwas kaputtmacht, muss sich keine Sorgen machen.
Anders sieht es bei Vorsatz aus: Wenn Teenager an Halloween mutwillig fremdes Eigentum beschädigen – etwa Autos zerkratzen, Briefkästen mit Feuerwerkskörpern bestücken oder Eier gegen Hauswände werfen – greift die Haftpflichtversicherung nicht. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Gut zu wissen: Was leistet eine Haftpflichtversicherung?

Die Haftpflichtversicherung ersetzt nicht nur den entstandenen Schaden, sondern prüft zunächst, ob überhaupt ein Anspruch auf Schadenersatz besteht. Stellt sich heraus, dass Forderungen unbegründet sind, wehrt sie diese für den Versicherten ab – das nennt man passiven Rechtsschutz. Damit schützt sie nicht nur den Geldbeutel, sondern auch vor unberechtigten Forderungen und unnötigem Streit.

Wenn Kinder zu klein für die Haftung sind

Besonders heikel wird es, wenn kleine Kinder den Schaden verursachen – zum Beispiel, wenn ein Sechsjähriger mit seinem Zauberstab den Lack des Nachbarautos zerkratzt. Kinder unter sieben Jahren (im Straßenverkehr unter zehn Jahren) gelten als deliktunfähig. Das bedeutet: Sie können rechtlich nicht haftbar gemacht werden. Wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen. Wer Ärger vermeiden und den Frieden in der Nachbarschaft wahren will, sollte deshalb eine Haftpflichtversicherung wählen, die auch Schäden durch deliktunfähige Kinder abdeckt.

Schutz für große und kleine Halloween-Gespenster

Eine gute Privathaftpflichtversicherung schützt die ganze Familie – und das über viele Jahre. In der Regel sind Kinder mitversichert, solange sie sich noch in Ausbildung oder Studium befinden oder unverheiratet sind, selbst wenn sie bereits ausgezogen sind. So sind alle Familienmitglieder – vom kleinen Gespenst bis zum großen Vampir – rundum abgesichert.

Fazit

An Halloween darf der Spaß nicht zu kurz kommen – doch wenn aus Scherzen Schäden werden, ist eine private Haftpflichtversicherung unverzichtbar. Sie schützt vor hohen Kosten, Missverständnissen und rechtlichen Streitigkeiten – und sorgt dafür, dass der Gruselabend friedlich endet.


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