Teilnahmebedingungen für das Programm „Mitglieder werben Mitglieder“ der dbb vorsorgewerk GmbH

Teilnahmebedingungen für das Programm „Mitglieder werben Mitglieder“ der dbb vorsorgewerk GmbH

„Mitglieder werben Mitglieder“ (nachfolgend „MWM-Programm“ genannt) ist ein Programm der dbb vorsorgewerk GmbH, Friedrichstraße 165, 10117 Berlin, (nachfolgend „dbb vw GmbH“ genannt) in dessen Rahmen Mitglieder und Mandatsträger einer Fachgewerkschaft im dbb beamtenbund und tarifunion sowie ausgewählte Kooperationspartner der dbb vw GmbH durch die Anwerbung neuer Mitglieder Prämien erhalten können. Darüber hinaus erhalten auch die Neumitglieder nach ihrem Beitritt in eine Fachgewerkschaft des dbb beamtenbund und tarifunion sowie nach erfolgter Registrierung für den dbb vorteilsClub eine Prämie.

Für die Teilnahme an dem MWM-Programm gelten die nachstehenden Bedingungen:

1. Begriffsbestimmungen

1.1. „Werbender“ im Sinne dieser Teilnahmebedingungen ist jede natürliche oder juristische Person oder Personenvereinigung, die die Teilnahmevoraussetzungen gemäß Ziffer 2.1. erfüllt und die ein Neumitglied für eine Einzelgewerkschaft des dbb beamtenbund und tarifunion anwirbt.

1.2. „Neumitglied“ im Sinne dieser Teilnahmebedingungen ist jede volljährige natürliche Person, die einer Einzelgewerkschaft des dbb beamtenbund und tarifunion beitritt und die innerhalb der letzten sechs Monate vor ihrem Beitritt nicht bereits Mitglied in einer Einzelgewerkschaft des dbb beamtenbund und tarifunion war.

1.3. „Teilnehmer“ im Sinne dieser Teilnahmebedingungen sind alle Werbenden und alle Neumitglieder, die an dem MWM-Programm teilnehmen oder die eine Teilnahme an dem MWM-Programm beabsichtigen.

1.4. „dbb vorteilsClub“ im Sinne dieser Teilnahmebedingungen ist eine von der dbb vw GmbH betriebene zugangsbeschränkte Online-Plattform, auf der Nutzern besondere Vorteilsangebote unterschiedlichster Art präsentiert werden und die den Club-Mitgliedern den Zugang zu weiteren zugangsbeschränkten besonderen Vorteilsangeboten mit Hilfe einheitlicher Zugangsdaten vermittelt.

2. Teilnahmevoraussetzungen

2.1. Zur Teilnahme am MWM-Programm ist ausschließlich folgender Personenkreis berechtigt:
– Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes und des privaten Dienstleistungssektors, die Einzelmitglieder der Landesbünde oder Mitgliedsgewerkschaften des dbb beamtenbund und tarifunion als Dachorganisation oder deren Gliederungen sowie des Deutschen Richterbundes sind,
– Arbeitnehmer des dbb, seiner Landesbünde oder Mitgliedsgewerkschaften, der wirtschaftlichen Einrichtungen des dbb, der dbb akademie sowie des Deutschen Richterbundes,
– Mandatsträger einer Einzelgewerkschaft bzw. eines Landesbundes des dbb beamtenbund und tarifunion.

2.2. Darüber hinaus kann die Zuführung von Neumitgliedern gemäß diesen Teilnahmebedingungen auch erfolgen durch
– Einzelgewerkschaften des dbb beamtenbund und tarifunion,
– ausgewählte Kooperationspartner der dbb vw GmbH, die aufgrund gesonderter Vereinbarungen mit der dbb vw GmbH zur Teilnahme an dem MWM-Programm ermächtigt sind.

2.3. Jeder Teilnehmer muss, sofern es sich um eine natürliche Person handelt, volljährig sein und über einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland verfügen.

2.4. Eine Teilnahme zu geschäftlichen Zwecken ist unzulässig.

3. Voraussetzungen für den Anspruch auf die Prämie

3.1. Der Werbende erwirbt einen Anspruch auf die Prämie, wenn
– er ein Neumitglied für einen Beitritt in eine Einzelgewerkschaft des dbb beamtenbund und tarifunion geworben hat, wobei die Anwerbung über Vermittlungsportale, AffiliateProgramme, u. ä. ausgeschlossen ist,
– das geworbene Neumitglied der Einzelgewerkschaft des dbb beamtenbund und tarifunion beigetreten ist,
– das geworbene Neumitglied innerhalb der letzten sechs Monate vor seinem Beitritt nicht bereits Mitglied in einer Einzelgewerkschaft des dbb beamtenbund und tarifunion war,
– sich das geworbene Neumitglied für eine kostenlose Mitgliedschaft im dbb vorteilsClub registriert hat und
– das geworbene Neumitglied dem Werbenden innerhalb von drei Monaten nach dem erfolgten Beitritt gemäß Ziffer 4.2. einen personalisierten Link zur Prämieneinlösung übermittelt hat.

3.2. Ein Neumitglied erwirbt einen Anspruch auf die Prämie, wenn das Neumitglied
– einer Einzelgewerkschaft des dbb beamtenbund und tarifunion beigetreten ist,
– innerhalb der letzten sechs Monate vor seinem Beitritt nicht bereits Mitglied in einer Einzelgewerkschaft des dbb beamtenbund und tarifunion war und
– sich für eine kostenlose Mitgliedschaft im dbb vorteilsClub registriert hat.

3.3. Der Anspruch eines Neumitglieds auf die Prämie erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach dem Beitritt des Neumitglieds innerhalb des dbb vorteilsClubs geltend gemacht worden ist. Im Übrigen verjährt der Anspruch eines Teilnehmers auf eine Prämie innerhalb eines Jahres ab der Entstehung des Anspruchs.

3.4. Einen Anspruch auf eine Prämie besteht für den Werbenden nicht, wenn die Anwerbung bereits vor Beginn des MWM-Programms erfolgt ist. Ein Anspruch auf eine Prämie besteht für ein Neumitglied nicht, wenn der Beitritt zu der Gewerkschaft vor Beginn des MWM-Programms erfolgt ist.

4. Ablauf der Neumitgliederwerbung

4.1. Das geworbene Neumitglied erhält von seiner Fachgewerkschaft einen über die dbb vw GmbH bereitgestellten Empfehlungslink. Über diesen Link gelangt das Neumitglied auf die Registrierungsseite des dbb vorteilsClubs. Eine Registrierung für den dbb vorteilsclub ist Voraussetzung für die Teilnahme am MWM-Programm. Nach erfolgreicher Registrierung für den dbb vorteilsClub kann das Neumitglied seine Prämie auswählen und wird (je nach Prämie) in einem weiteren Prozess über die Möglichkeiten zur Einlösung der Prämie automatisch bzw. manuell von der dbb vw GmbH benachrichtigt.

4.2. Das Neumitglied kann bereits im Registrierungsprozess angeben, ob sie/er durch einen Werbenden geworben wurde. Bestätigt das Neumitglied dies, hat es nach der bestätigten Wahl seiner Prämie die Möglichkeit, dem Werbenden einen entsprechenden Link zu übermitteln, damit sich der Werbende ebenfalls seine Prämie über den dbb vorteilsClub sichern kann. Die Übermittlung des Links an den Werbenden durch das Neumitglied ist zwingende Voraussetzung dafür, dass der Werbende seine Prämie erhält. Nutzt das Neumitglied die entsprechende Funktion zur Übermittlung des Links, öffnet sich eine E-Mail in seinem E-Mail-Programm. Diese enthält einen Textvorschlag und den Link zur Einlösung der Prämie für den Werbenden. Den Textvorschlag kann das Neumitglied beliebig abändern. Alternativ kann die URL für den Werber erzeugt und per kopieren und einfügen auf einem anderen digitalen Korrespondenzweg in einer Eins-zu-eins-Kommunikation übermittelt werden. Eine öffentliche Verbreitung des Links über beispielsweise Social-Media-Kanäle ist untersagt und führt zur Aberkennung der Prämie. Der Link enthält keine personenbezogenen Daten bzw. es werden keine Daten an die dbb vw GmbH übermittelt.

4.3. Das Neumitglied ist verpflichtet, vor dem Versenden einer Nachricht bzw. des Links an den Werbenden sicherzustellen, dass der Werbende mit dem Empfang der E-Mail und der Eingabe und Übermittlung der in der E-Mail enthaltenen personenbezogenen Daten (u. a. Name und E-Mail-Adresse) des Werbenden einverstanden ist. Macht der Werbende Ansprüche gegen die dbb vw GmbH aufgrund unaufgeforderter Zusendung des Links bzw. einer elektronischen Nachricht und/oder Nutzung seiner Daten für diese Zwecke geltend, ist das Neumitglied verpflichtet, die dbb vw GmbH insoweit von allen Ansprüchen im Zusammenhang mit der Zusendung des Links bzw. der Nachricht oder der Nutzung der Daten freizustellen, wobei die Freistellungsverpflichtung auch die notwendigen Kosten der dbb vw GmbH für die eigene Rechtsverteidigung einschließt. Etwaige weitergehende Ansprüche der dbb vw GmbH gegen das Neumitglied aus dem jeweiligen Sachverhalt bleiben unberührt.

4.4. Verstößt das Neumitglied gegen die Verpflichtung gemäß Ziffer 4.3. Satz 1, kann die dbb vw GmbH das Neumitglied von der Teilnahme an dem MWM-Programm ausschließen.

5. Prämien, Versand, Gewährleistung

5.1. Nach erfolgreicher Registrierung für den dbb vorteilsClub erhält das Neumitglied bzw. der Werbende eine E-Mail mit einer Aufforderung zur Aktivierung der Club-Mitgliedschaft. Sofern es sich bei einem Werbenden nicht um einen Teilnehmer i. S. d. Ziffer 2.2. handelt, ist ein Einlösen der Prämie nur mit aktivierter Club-Mitgliedschaft und der damit verbundenen Einwilligung in die Nutzungsbedingungen des dbb vorteilsClub möglich.

5.2. Ein Teilnehmer, der einen Anspruch auf eine Prämie erworben hat, erhält nach erfolgreicher Registrierung die Möglichkeit, auf einer Prämienauswahlseite unter ggf. mehreren zur Auswahl stehenden Prämien eine Prämie auszuwählen bzw. die angebotene Prämie zu akzeptieren. Dies gilt nicht für Teilnehmer i. S. d. Ziffer 2.2. Prämien können nicht umgetauscht und nicht in bar ausgezahlt werden. Die getroffene Prämienauswahl ist verbindlich und kann nicht nachträglich geändert werden.

5.3. Sofern es sich bei der Prämie um eine Sache handelt, erfolgt der Versand per Post innerhalb Deutschlands kostenfrei an die von dem Teilnehmer angegebene Adresse. Ein Versand an eine Anschrift außerhalb Deutschlands ist nicht möglich. Ist ein Versand der Prämie per E-Mail möglich, erfolgt der Versand an die im Rahmen des Registrierungsprozesses von dem Teilnehmer angegebene E-Mail-Adresse.

6. Nutzung und Weiterverkauf von Prämien

Es ist dem Teilnehmer untersagt Prämien im gewerblichen Rahmen oder zu kommerziellen Zwecken zu veräußern. Es ist insbesondere untersagt, die Prämien zu geschäftlichen Zwecken über Internetpattformen (z. B. ebay) oder auf sonstigem Wege zu veräußern.

7. Ausschluss vom MWM-Programm

Im Falle einer missbräuchlichen Teilnahme an dem MWM-Programm ist die dbb vw GmbH berechtigt, dem betreffenden Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen, die Ausgabe einer betroffenen Prämie zu verweigern und ggf. eine bereits ausgereichte Prämie zurückzufordern. Eine missbräuchliche Teilnahme liegt insbesondere vor, wenn die Teilnahme zu geschäftlichen Zwecken erfolgt, der Teilnehmer gegen die Verpflichtung gemäß Ziffer 4.3. Satz 1 verstoßen hat, der Teilnehmer für die Neumitgliederwerbung unlautere oder sonst rechtswidrige Methoden wie z. B. irreführende, belästigende oder unzulässig vergleichende Werbung angewandt hat, oder wenn der Teilnehmer versucht hat, sich eine Prämie durch Vorspiegelung falscher Tatsachen zu erschleichen.

8. Beendigung des MWM-Programms

Die dbb vw GmbH ist berechtigt, dass MWM-Programm nach eigenem Ermessen jederzeit zu beenden. Prämienansprüche, die vor der Beendigung des MWM-Programms erworben wurden, bleiben von der Beendigung des MWM-Programms unberührt.

9. Haftung

9.1. Die dbb vw GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden des Teilnehmers,
– die von der dbb vw GmbH oder ihren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden,
– die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit der Leistung sind,
– die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen,
– die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder
– für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.
Im Falle einer lediglich leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der dbb vw GmbH jedoch beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Erbringung der vereinbarten Leistungen typischerweise und vorhersehbar gerechnet werden muss. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit Schäden die Folge einer Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens oder die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit der Leistung sind.

9.2. Wesentliche Vertragspflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährden würde.

9.3. Im Übrigen ist die Haftung der dbb vw GmbH und ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.

10. Außergerichtliche Streitbeilegung

10.1. Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Verbraucher für die Beilegung einer Streitigkeit nutzen können und auf dem Verbraucher weitere Informationen zum Thema Streitschlichtung finden können.

10.2. Die dbb vw GmbH ist weder dazu verpflichtet noch dazu bereit, im Falle einer Streitigkeit mit dem Teilnehmer an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

11. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten des Teilnehmers durch die dbb vw GmbH enthält die Datenschutzerklärung der dbb vw GmbH, die unter www.dbb-vorteilswelt.de/datenschutz abgerufen werden kann.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Durch die Vermittlung eines Neumitglieds wird kein Maklerverhältnis zwischen dem Werbenden und der dbb vw GmbH begründet. Der Werbende ist insbesondere nicht berechtigt, die dbb vw GmbH rechtsgeschäftlich zu vertreten.

12.2. Soweit die Übermittlung von Erklärungen oder Informationen durch die dbb vw GmbH an den Teilnehmer vorgesehen ist, erfolgt diese Übermittlung in aller Regel per E-Mail an die von dem Teilnehmer im Rahmen seiner Registrierung für den dbb vorteilsClub angegebene E-Mail-Adresse.

12.3. Die Teilnahme an dem MWM-Programm unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Handelt es sich bei dem Teilnehmer um einen Verbraucher, sind darüber hinaus die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen anwendbar, die in dem Staat gelten, in dem der Teilnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, soweit diese dem Teilnehmer einen weitergehenden Schutz gewähren.

Stand: 25.02.2021

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