Die Ferien sind vorbei – für Schulkinder beginnt jetzt der Endspurt bis zu den Zeugnissen. Für manch gute Note gibt’s dann von den Eltern eine Belohnung in Form eines Extra-Taschengeldes. Aber ab wann sollten Kinder überhaupt Taschengeld bekommen? Und welcher Höhe?
Laut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gibt es keine gesetzlichen Regelungen darüber, ob Eltern ihren Kindern Taschengeld geben müssen und wie viel. Allerdings ist Taschengeld sinnvoll, damit Kinder und Jugendliche frühzeitig lernen, mit Geld umzugehen.
Wie viel Taschengeld ist für welches Kindesalter sinnvoll
Die Höhe des Taschengeldes richtet sich danach, welche Ausgaben davon bestritten werden sollen und über welches Einkommen die Eltern verfügen. Dabei sollte das Taschengeld altersgemäß gestaffelt werden. Kinder bis zum zehnten Lebensjahr können selten einen ganzen Monat finanziell planen, daher ist zunächst eine wöchentliche Auszahlung sinnvoll.
So empfiehlt das BMFSFJ den Beratungsdienst Geld und Haushalt des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes um sich über Orientierungswerte für die Höhe des Taschengeldes zu informieren. Eltern können sich auch direkt bei ihrem zuständigen Jugendamt erkundigen.
Alter/Jahre | Betrag in Euro |
Unter 6 Jahre | 0,50 – 1,00 Euro/Woche |
6 Jahre | 1,00 – 1,50 Euro/Woche |
7 Jahre | 1,50 – 2,00 Euro/Woche |
8 Jahre | 2,00 – 2,50 Euro/Woche |
9 Jahre | 2,50 – 3,00 Euro/Woche |
10 Jahre | 15,00 – 17,50 Euro/Monat |
11 Jahre | 17,50 – 20,00 Euro/Monat |
12 Jahre | 20,00 – 22,50 Euro/Monat |
13 Jahre | 22,50 – 25,00 Euro/Monat |
14 Jahre | 25,00 – 30,00 Euro/Monat |
15 Jahre | 30,00 – 37,50 Euro/Monat |
16 Jahre | 37,50 – 45,00 Euro/Monat |
17 Jahre | 45,00 – 60,00 Euro/Monat |
ab 18 Jahre | 60,00 – 75,00 Euro/Monat |
© Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) verweist auch auf die Möglichkeit, ein Kinderkonto einzurichten, auf das die Kleinen ihr Taschengeld oder Geldgeschenke einzahlen können. Einige Banken bieten solche Konten meist ab dem siebten Lebensjahr an – dann sind Kinder beschränkt geschäftsfähig. Wann der passende Zeitpunkt für eine Kontoeröffnung ist, bleibt letztendlich den Eltern überlassen. Das Konto wird grundsätzlich nur auf Guthabenbasis geführt und die Kontoverantwortung liegt bis zur Volljährigkeit des Kindes bei den Erziehungsberechtigten. Wer Geld für seine Kinder oder Enkelkinder anlegen möchte, dem empfiehlt der BdB, möglichst früh damit anzufangen. Aktienfonds oder Aktiensparpläne bringen Rendite, und die Langfristigkeit der Geldanlage mindert das Risiko.
Eine sinnvolle Alternative …
… bietet auch ein Geschenk-Bausparvertrag für junge Leute der Bausparkasse Wüstenrot, langjähriger Kooperationspartner des dbb vorsorgewerk. Schon mit kleinen Monatsbeträgen, die in den Bausparvertrag einfließen, wird in wenigen Jahren ein beachtliches Startkapital angespart. Speziell für junge Leute spendiert Wüstenrot für unter 21-Jährige einen sog. Jugendbonus von bis zu 300 Euro. Des Weiteren profitieren Kinder und Jugendliche auch ohne eigenes Einkommen von der staatlichen Bausparförderung. Kinder oder Enkelkinder von Einzelmitgliedern eines Landesbundes oder einer Mitgliedsgewerkschaft des dbb sparen 50 Prozent der Abschlussgebühr beim Abschluss eines Bausparvertrages.