Pflegelücke berechnen
Die finanziellen Leistungen der Pflegepflichtversicherung und der Beihilfe sind nicht als Vollkostenerstattung ausgestaltet und reichen für die ambulante Pflege ggf. nur bis zum 15. eines Monats. Auch im Bereich der vollstationären Pflege muss je nach Versorgungsanspruch und beihilferechtlicher Ausgestaltung mit einem Eigenbetrag gerechnet werden. Dieser ist von Ihnen privat zu tragen. Die Pflegelücke bezeichnet die Differenz zwischen den Kosten für die notwendigen Pflegedienstleistungen eines Pflegebedürftigen und den Erstattungen durch die gesetzliche Pflegeversicherung.
Der Pflegelückenrechner
Unter Berücksichtigung der voraussichtlich benötigten Pflegedienstleistungen, dem jeweiligen Bundesland und dem Grad der Pflegebedürftigkeit, ermittelt der Pflegelückenrechner Ihre durchschnittlichen Kosten und die Erstattung durch die Pflegeversicherung exemplarisch. Abhängig von Ihren möglichen (monatlichen) Eigenleistungen wird dadurch die gegebenenfalls entstehende Finanzierungslücke bzw. die Pflegelücke errechnet.
Voraussichtliche Versorgung
Bei der Angabe von „häuslicher Pflege“ wird bei der Berechnung davon ausgegangen, dass die für den entsprechenden Pflegegrad erforderlichen Verrichtungen, täglich bei Ihnen zu Hause von einem ambulanten Pflegedienst durchgeführt werden. Bei „Tagespflege“ basiert die Rechnung auf der Annahme einer täglichen Inanspruchnahme von teilstationärer Pflege in einer entsprechenden Pflegeeinrichtung – inklusive Verpflegung. Bei der Angabe „Pflegeheim“ wird von einer vollstationären Dauerpflege plus der sogenannten Investitionskosten ausgegangen.
Vergütung abhängig vom Bundesland
Je nach Bundesland fällt die durchschnittliche Vergütung der Pflegeheime, besonders bei der vollstationären Pflege, sehr unterschiedlich aus. So erfährt man z.B. in der Pflegestatistik 2013 des Statistischem Bundesamtes, dass die mittlere Vergütung für die bisherige Pflegestufe 3 (wird umgewandelt zu Pflegegrad 4 bzw. 5) inklusive Unterkunft und Verpflegung in NRW über 1.000 Euro höher liegt, als in Sachsen-Anhalt.