Pflegegrade berechnen
Anhand Ihrer Angaben berechnet der Pflegegradrechner, welcher Pflegegrad Ihnen oder Ihrem Angehörigen zustehen würde. Er gibt eine erste Orientierung dafür, ob eine Beantragung von Pflegegeld möglich wäre. Bitte beachten Sie: Die endgültige Bestimmung des Pflegegrads erfolgt über die Pflegekasse und den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung bzw. medicproof – der Pflegegradrechner dient als erste Orientierung dafür, ob ein Anspruch auf Pflegegeld bestehen könnte.
Festellung v. Pflegebedürftigkeit
Ab 2017 wird die Einstufung pflegebedürftiger Personen durch das Neue Begutachtungsassessment (NBA) geregelt. Erstmals wird der Pflegegrad der pflegebedürftigen Person dabei in seiner Gesamtheit betrachtet. Maßgeblich bei der neuen Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs sind die Pflegebedürftigkeit an sich und die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Bei diesem Begutachtungsschema spielt es keine Rolle mehr, wie viel Zeit die einzelne Pflegetätigkeit, z. B. das Anziehen, Waschen, Kämmen oder Rasieren, in Anspruch nimmt.
Es geht vielmehr um die Frage, ob die erforderliche Fähigkeit noch vorhanden ist und ob die damit verbundenen Tätigkeiten eigenständig ausgeübt werden können. Unterschieden wird hierbei zwischen: selbstständig, teilweise selbstständig oder unselbstständig. Die bisherige Einteilung in Pflegestufen wird seit Beginn 2017 ersetzt durch eine Gliederung in fünf Pflegegrade.
Die 5 Pflegegrade in der Übersicht
Pflegegrad 1 | geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
Pflegegrad 2 | erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
Pflegegrad 3 | schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
Pflegegrad 4 | schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
Pflegegrad 5 | schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
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