Eine Tochter betreut ihre pflegebedürftige Mutter. © Satiata

Pflegehilfsmittel: Kostenfrei für Versicherte mit Pflegegrad – auch für Beamte und Privatversicherte

Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad hat, hat Anspruch auf monatliche Pflegehilfsmittel. Diese werden vollständig bis zu einer monatlichen Pauschale von 42€ von der Pflegekasse übernommen. Was viele nicht wissen: Dieser Anspruch gilt auch für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte.

Über den dbb vorteilsClub gibt es ab sofort einen “Pflegebox”-Service. Lesen Sie, wie das funktioniert und was es bei den verschiedenen Versicherungskonstellationen zu beachten gilt.

Was ist die Pflegebox?

Die Pflegebox ist ein (auf Wunsch) monatlicher Lieferservice für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – also Produkte, die im Pflegealltag zu Hause regelmäßig gebraucht werden: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und weitere Einmalprodukte zur Hygiene sowie dem Schutz der Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen.
Der gesetzliche Anspruch darauf ist in § 40 Abs. 2 SGB XI (für gesetzlich Versicherte) bzw. § 28 SGB XI (für Privatversicherte) verankert: Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, erhalten monatlich bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erstattet – zuzahlungsfrei, da die Pflegekasse die Kosten vollständig übernimmt.

Das bedeutet: Wer diesen Anspruch nicht aktiv nutzt, lässt jedes Jahr bis zu 504 Euro ungenutzt verfallen. Inklusive waschbarer Bettschutzunterlagen, welche zusätzlich einmal pro Jahr in einer Menge von bis zu vier Stück bezogen werden können, sind es sogar bis zu 608 Euro pro Jahr.

Voraussetzungen

Um die Pflegebox zu beantragen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
• anerkannter Pflegegrad (Pflegegrad 1 bis 5)
• häusliche Pflege – die pflegebedürftige Person wird zu Hause und nicht in einem Pflegeheim versorgt
• Wohnsitz in Deutschland

Die Art der Kranken- und Pflegeversicherung, ob gesetzlich oder privat, spielt für den Anspruch dem Grunde nach keine Rolle. Entscheidend ist der Pflegegrad und die häusliche Pflegesituation.

Was ist enthalten?

Die Pflegebox wird individuell auf Ihren Bedarf im Rahmen gesetzlicher Vorgaben zusammengestellt. Zum monatlichen Sortiment der Pflegebox gehören:
• Einmalhandschuhe (latexfrei, in Ihrer Größe)
• Händedesinfektionsmittel, auch als Tücher (Made in Germany)
• Flächendesinfektionsmittel, auch als Tücher (Made in Germany)
• Einmalbettunterlagen
• Schutzmasken
• sowie weitere Verbrauchsprodukte wie Lätzchen, Fingerlinge etc.

Die Box wird (monatlich) frei Haus zu Ihnen bzw. an einen Angehörigen geliefert. Sie können Lieferintervall bzw. -häufigkeit jederzeit frei wählen sowie ändern.

Leider wichtig: Produkte wie z.B. Inkontinenzeinlagen oder Windelhosen sind regulatorisch keine Pflegehilfsmittel im Sinne von § 40 Abs. 2 SGB XI und daher nicht im zuzahlungsfreien Sortiment enthalten.

So einfach funktioniert die Beantragung der Pflegebox

Sie müssen sich um fast nichts kümmern. Die Satiata GmbH unterstützt Sie als Partner des dbb vorsorgewerk insbesondere in den bürokratischen Anliegen mit gesetzlichen Kassen. Über den dbb vorteilsClub können Sie alles schnell und bequem online oder aber auch über die exklusive Kundenhotline für Club-Mitglieder in wenigen Schritten veranlassen:

  1. Wunschprodukte auswählen
  2. Persönliche sowie Daten zur Versicherung mitteilen
  3. Antrag online unterschreiben

Antrag bei Ihrer Pflegekasse

Für gesetzlich Versicherte stellt die Satiata GmbH den Kostenübernahmeantrag direkt bei der zuständigen Pflegekasse. Sie müssen selbst keinen Kontakt zur Kasse aufnehmen.
Sobald die Leistung genehmigt wird, wird Ihnen Ihre individuell zusammengestellte Pflegebox zugeschickt – und dies automatisch jeden Monat. Sie müssen nichts nachbestellen, nichts bezahlen, nichts veranlassen. Die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse wird ebenfalls vollständig übernommen.

In der fortlaufenden Belieferung kann man die Wunschprodukte sowie die übrigen Liefermodalitäten jederzeit ändern. Hierfür steht ein Kundenloginbereich zur Verfügung, in welchem sämtliche Anliegen zur Pflegeboxlieferung bequem online verwaltet werden kann.

Beamtinnen und Beamte sowie deren Angehörige sind häufig privatversichert und/oder beihilfeberechtigt. Für diese Personengruppen gelten mitunter eigene Abrechnungsmodalitäten, aber Ihr Anspruch auf die Pflegehilfsmittel bleibt davon unberührt. Auch hier unterstützt Sie die Satiata GmbH weitgehend.

Privatversicherte (PKV)
Auch als Mitglied einer privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung haben Sie nach § 28 SGB XI Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dabei gilt das Kostenerstattungsprinzip: Satiata stellt Ihnen eine Rechnung aus, die Sie bei Ihrer privaten Pflegepflichtversicherung einreichen. Die Erstattung erfolgt direkt durch Ihre PKV. Gut zu wissen: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind gemäß Sozialgesetzbuch zuzahlungsfrei – es fällt kein Eigenanteil für Sie an.

Privatversicherte mit Beihilfeberechtigung
Sind Sie als Beamtin oder Beamter privat versichert und beihilfeberechtigt, reichen Sie die Rechnung entsprechend bei Ihrer privaten Pflegepflichtversicherung und – je nach den für Sie geltenden Beihilferegelungen – zusätzlich bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle ein.

Gesetzlich Versicherte mit Beihilfeberechtigung
Eine Besonderheit gilt für gesetzlich krankenversicherte Personen, die gleichzeitig beihilfeberechtigt sind: Satiata rechnet 50% (bis zu 21€) direkt mit Ihrer gesetzlichen Pflegekasse ab. Über die verbleibenden 50% (bis zu 21€) erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle einreichen können.

Fazit: Die monatliche Pflegebox ist ein häufig unbekannter, aber klar geregelter Rechtsanspruch – unabhängig davon, ob man gesetzlich oder privat versichert ist. Gerade für dbb-Mitglieder und ihre Angehörigen mit Beihilfe und PKV lohnt es sich, diesen Anspruch zu prüfen und aktiv zu nutzen. Satiata übernimmt die gesamte Beantragung und Abwicklung, damit sich auf das Wesentliche konzentriert werden kann: Die Pflege geliebter Menschen im häuslichen Umfeld. Als exklusiven Club-Vorteil können Mitglieder im dbb vorteilsClub gratis eine Handcremelotion sowie eine Wunschprämie zu jeder Lieferung hinzufügen.

Jetzt im dbb vorteilsClub einloggen!

Bitte beachten: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information. Für individuelle Fragen zur Beihilfeberechtigung empfehlen wir die Rücksprache mit der zuständigen Beihilfestelle oder dem Versicherungsberater.

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