12.000 Euro Baukindergeld pro Kind – mit dem neuen Fördertopf greift der Staat Familien mit Kindern ganz kräftig unter die Arme. Bausparer können auf weitere Fördermittel wie Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmer-Sparzulage oder Riester-Förderung zählen. Bis zum Jahresende können Sie dafür dafür, dass Ihnen nichts entgeht.
Baukindergeld: Noch bis 31.12.2018 beantragen
Mit dem neuen Baukindergeld greift der Staat Familien, die eine selbst genutzte Immobilie bauen oder kaufen, kräftig unter die Arme. Über zehn Jahre hinweg gibt’s bis zu 12.000 Euro Zuschuss pro Kind. Die Förderung ist allerdings zeitlich begrenzt. Bis zum 31.12.2020 müssen Sie handeln – dann muss eine Baugenehmigung oder ein Kaufvertrag vorliegen.
Für Familien, die zwischen dem 01.01.2018 und 17.09.2018 den Kaufvertrag unterschrieben oder die Baugenehmigung erhalten haben und eingezogen sind, ist Eile geboten. Um sich das Baukindergeld zu sichern, muss es bis 31.12.2018 rückwirkend beantragt werden.
Für alle anderen gilt: Bis drei Monate nach dem Einzug ist die Antragstellung möglich. Beantragt wird die zusätzliche Finanzspritze bei der KfW-Bank.
Bauwillige sollten die Entscheidung nicht auf die lange Bank schieben. Denn Planung, Grundstückssuche und das Aufstellen der passenden Finanzierung brauchen Zeit.
Übrigens: Bayern geht mit dem „Baukindergeld Plus“ einen Sonderweg. Hier wird der Zuschuss von 1.200 Euro pro Kind und Jahr noch einmal um 300 Euro erhöht. Zusätzlich gibt es im Rahmen bestimmter Einkommensgrenzen eine Bayerische Eigenheimzulage von 10.000 Euro, die auch Alleinstehende oder kinderlose Ehepaare erhalten.
Was das Haushaltseinkommen angeht, gibt es übrigens Obergrenzen. Die folgende Auflistung zeigt, wie sich die Zulage mit der Zahl der Kinder erhöht und wo die Einkommensgrenzen liegen.
1 KIND
Höhe Baukindergeld
12.000 Euro
Höhe des maximal zu versteuernden Einkommens
90.000 Euro
2 KINDER
Höhe Baukindergeld
24.000 Euro
Höhe des maximal zu versteuernden Einkommens
105.000 Euro
3 KINDER
Höhe Baukindergeld
36.000 Euro
Höhe des maximal zu versteuernden Einkommens
120.000 Euro
Hinweis: In Bayern gibt es zusätzlich zum Baukindergeld das Baukindergeld Plus in Höhe von 300 Euro pro Jahr und Kind (insgesamt 3.000 Euro je Kind in 10 Jahren).
Tipp: Ausführliche Informationen haben wir im Beitrag Baukindergeld: Bessere Startbedingungen für den Immobilienerwerb zusammengestellt.
Wohnungsbauprämie: Das Plus für Ihr Bausparkonto
Wer unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt, bekommt als Bausparer die Wohnungsbauprämie: 8,8 Prozent legt der Staat auf Sparbeiträge obendrauf. Wer die volle Zulage will, muss den Höchstbeitrag einzahlen. Bei Alleinstehenden sind das jährlich 512 und bei Ehepaaren 1.024 Euro – diese Sparbeiträge ergeben dann 45,06 beziehungsweise 90,11 Euro Zulage pro Jahr. Die Prämie erhält, wer das Guthaben für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet. Ausnahme: Alle, die bei Vertragsabschluss jünger als 25 sind, dürfen nach sieben Jahren frei darüber verfügen. Wer bis Jahresende einen Vertrag abschließt, kann die Zulage schon für 2018 mitnehmen.
Auf einen Blick
8,8 % Wohnungsbauprämie
- Bis zu rund 45 Euro pro Jahr für Alleinstehende
- Bis zu rund 90 Euro pro Jahr für Verheiratete
Geförderte Höchstbeiträge
- Alleinstehende maximal 512 Euro p. a.
- Verheiratete maximal 1.024 Euro p. a.
Einkommensgrenzen (zu versteuerndes Einkommen)
- Alleinstehende 25.600 Euro
- Verheiratete 51.200 Euro
- Kinder erhöhen die Einkommensgrenzen
Arbeitnehmer-Sparzulage: Ihr Arbeitgeber spart mit, der Staat stockt auf
Viele Arbeitgeber zahlen ihren Angestellten vermögenswirksame Leistungen (vL). Bis zu 40 Euro extra können Arbeitnehmer so monatlich von ihrem Arbeitgeber bekommen. Diese vermögenswirksamen Leistungen sollen helfen, Vermögen aufzubauen und können beispielsweise in einen Bausparvertrag fließen.
Wer die Einkommensgrenzen nicht überschreitet, erhält zudem vom Staat einen Zuschuss in Form der Arbeitnehmer-Sparzulage. Alleinstehende können so bis zu 43 Euro im Jahr erhalten, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen unter 17.900 Euro liegt. Bei Auszahlung innerhalb von 7 Jahren muss das geförderte Guthaben für Investitionen rund ums Eigenheim eingesetzt werden. Nach dieser Bindungsfrist ist das Guthaben frei verfügbar. Auch hier gilt: Wer seine vL noch vor dem 31.12.2018 anlegt und dabei die Obergrenze ausschöpft, kann die volle Zulage fürs laufende Jahr erhalten.
Auf einen Blick
Förderung
- 9 % Arbeitnehmer-Sparzulage für die Anlage vermögenswirksamer Leistungen in einen Bausparvertrag
- Bis zu rund 43 Euro pro Jahr
Geförderte Höchstbeiträge
- Pro Arbeitnehmer maximal 470 Euro p. a.
Einkommensgrenzen (zu versteuerndes Einkommen)
- Pro Arbeitnehmer 17.900 Euro p. a.
Riester-Förderung: Extra für Ihre Rente
Mit der Riester-Förderung erkennt der Staat Wohneigentum als alternative Form der Altersvorsorge an. In diesem Jahr wurde die Grundzulage erhöht, was die Finanzspritze noch attraktiver macht. Beim Wohn-Riester fließen die Beiträge in zertifizierte Bausparverträge oder Immobiliendarlehen. Ziel kann der Bau oder Kauf einer selbst genutzten Immobilie, die Tilgung eines Darlehens, aber auch der altersgerechte Umbau des eigenen Zuhauses sein. Übrigens: Fürs Wohn-Riestern gelten keine Einkommensgrenzen.
Auf einen Blick
Förderung
- Ab 2018 175 Euro (bisher 154 Euro) Grundzulage jährlich für Alleinstehende. Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner können das Doppelte bekommen
- 300 Euro Kinderzulage jährlich für jedes kindergeldberechtigte Kind, für vor 2008 geborene Kinder 185 Euro
- 200 Euro Berufseinsteigerbonus einmalig für alle, die zu Beginn des ersten Beitragsjahrs das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- Einzahlungen bis 2.100 Euro jährlich können als Sonderausgaben bei der Steuer geltend gemacht werden
Gesamtbeitrag für die volle Zulagenförderung
- 4 % des Vorjahres-Bruttoeinkommens bis zu 2.100 Euro (inkl. Zulagen) können jährlich gefördert werden
Berechtigung
- Insbesondere Arbeitnehmer, Beamte, versicherungspflichtige Selbstständige und deren Ehepartner
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Auf einen Blick
- Zinssicherheit – ganz gleich, was am Markt passiert
- Staatlich gefördert
- Schnelle Zuteilung für schnelles Wünsche-Erfüllen
- Staatliche Förderungen schon ab 16 Jahren möglich (es gelten Einkommensgrenzen und Höchstbeträge. Anspruchsberechtigung vorausgesetzt)
- Jugendbonus für alle bis 24 Jahre (die Voraussetzungen ergeben sich aus den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge)
- Generationen-Bausparen für Kunden ab 50 Jahren und kostenlose Übertragung auf Kinder und Enkel
- Riester-Förderung des Bauspardarlehens möglich