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Schneller bauen mit staatlicher Förderung

Gute Nachrichten für jetzige und zukünftige Eigenheimbesitzer: Die staatlichen Förderungen zum Bausparvertrag und zur Baufinanzierung werden deutlich verbessert. Bereits jetzt wurden KfW-Fördermittel erhöht, ab 2021 steigt auch die Wohnungsbauprämie.

Zuschuss für barrierefreien Umbau

Für den altersgerechten Umbau von Wohnung oder Haus hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) die Zuschüsse von 75 Millionen auf 100 Millionen Euro erhöht. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bezuschusst bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert und die Sicherheit erhöht werden. Darunter fallen beispielsweise der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen, Türverbreiterungen oder der Einbau von Treppenplattformliften. Für einzelne Maßnahmen vergibt die KfW Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 5.000 Euro). Wer sein Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, bekommt 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) von der KfW erstattet. Private Bauherren und Mieter können ihren Förderantrag vor Beginn der Vorhaben im KfW-Zuschussportal online stellen und erhalten innerhalb weniger Augenblicke ihre Förderzusage.

Wer sein Zuhause altersgerecht umbauen möchte, muss sich natürlich auch um die Finanzierung kümmern. Falls nicht ausreichend Eigenmittel vorhanden sind, kann man ein Modernisierungsdarlehen aufnehmen. Beträgt der Finanzierungbedarf zwischen 10.000 und 30.000 Euro, lässt sich dieser beim Kooperationspartner des dbb vorsorgewerk, der Wüstenrot Bausparkasse, mit dem Wohndarlehen Turbo sofort erfüllen. Die Beantragung erfolgt ohne Grundschuldeintragung.

Der barrierefreie Umbau ist auch über einen Bausparvertrag oder über Wohn-Riester finanzierbar.

Comeback der Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie (abgekürzt: WoP) soll noch stärker den Aufbau von Eigenkapital fördern. Unterstützt werden alle Bausparverträge sowie Sparverträge, die der Bildung von Wohneigentum dienen. Durch die Ende 2019 beschlossene Anhebung der Einkommensgrenzen werden deutlich mehr Menschen förderberechtigt. Ab Januar 2021 wird auch eine höhere jährliche Sparleistung von 700 Euro (aktuell 512 Euro) bei Alleinstehenden und 1.400 Euro (aktuell 1.024 Euro) bei Verheirateten/eingetragenen Lebenspartnern gefördert.

Geförderte Bausparer erhalten eine Prämie von bis zu 10 % auf die Sparbeiträge. Bisher sind es nur 8,8 %. WoP-berechtigt sind Beamte, Angestellte, Arbeiter und Selbstständige, die uneingeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und unter den Einkommensgrenzen (zu versteuerndes Jahreseinkommen 35.000 Euro für Alleinstehende bzw. 70.000 Euro für Verheiratete) liegen.

Diejenigen, die weiterhin über den Einkommensgrenzen liegen, sollten prüfen, ob es ein Familienmitglied gibt, das unter den Einkommensgrenzen liegt, zum Beispiel Kinder oder Großeltern. Auch das Wüstenrot Wohnsparen mit Riester-Förderquoten bis zu 50 % kann dann eine interessante Alternative sein.

Wer vor dem 25. Geburtstag seinen Bausparvertrag abschließt, genießt noch einen besonderen Vorteil: Nach sieben Jahren darf man einmalig ohne wohnwirtschaftliche Zweckbindung über das geförderte Guthaben verfügen.

Bausparen mit Mitgliedsvorteil!

Als spezieller Mitgliedsvorteil werden dbb Mitgliedern und ihren Angehörigen (Ehe-/Lebenspartner, Kinder, Enkel) beim Abschluss eines Wüstenrot Wohnsparen-Vertrags 50 Prozent der Abschlussgebühr erlassen. Für Jugendliche und junge Leute (bis 24 Jahre) gibt es zudem einen Jugendbonus von bis zu 200 Euro. Und jetzt, mit einer Entscheidung fürs Wohnsparen, sichert man sich von Anfang an die verbesserte Wohnungsbauprämie.

Wer angesichts der Optionen und Varianten eine persönliche Beratung zum Bausparen, zur Baufinanzierung oder staatlichen Förderung wünscht, erfragt beim dbb vorsorgewerk fachkundige Wüstenrot-Berater in Wohnnähe. Die Kundenberater des dbb vorsorgewerk stehen montags bis freitags in der Zeit von 10 Uhr bis 16 Uhr unter 030.40816444 oder per E-Mail an vorsorgewerk@dbb.de zur Verfügung.

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