Bis zum 30. November können Autofahrer die Kfz-Versicherung wechseln. Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt vom künftigen Preis und den Leistungen der Police ab © HUK-COBURG

Kfz-Versicherung wechseln: Leistungen und Preis müssen stimmen

Das Kfz-Versicherungsjahr 2019 geht zu Ende und jeder Autofahrer steht vor der Entscheidung, ob er seinen Vertrag fortführt oder zu einem anderen Anbieter wechselt.

In der Regel läuft ein Kfz-Versicherungsvertrag vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Wird der Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein Jahr. Wer zum 1. Januar 2020 wechseln will, muss dies also bis einschließlich 30. November 2019 tun. Entscheidend für die Wirksamkeit der Kündigung ist ein fristgerechter Eingang beim Versicherer. Bevor man kündigt, sollte auf jeden Fall die Deckungszusage des neuen Kfz-Versicherers vorliegen.

Nicht allein auf den Preis schauen

Der günstige Preis allein sollte kein Entscheidungskriterium für einen Versicherungswechsel sein. Nur ein kritischer Blick auf die Leistungen schützt vor bösen Überraschungen im Schadenfall. Viel Wert legen Verbraucherschützer auf die Deckungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Statt der gesetzlich vorgeschriebenen 7,5 Millionen Euro für Personenschäden sollte in der eigenen Police eine 100-Millionen-Euro-Deckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (bei Personenschäden max. 15 Mio. € je geschädigte Person) je Schadenfall stehen. Empfehlenswert ist auch eine Mallorca-Police, die bei Mietwagenfahrten im Ausland schützt.

Eine gute Kasko-Versicherung verzichtet auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, zahlt bei Zusammenstößen mit Tieren aller Art und nicht nur bei Marder-, sondern generell bei Tierbiss. Mitversichert sind auch die Folgeschäden, die der Tierbiss am eigenen Pkw hinterlässt.

Ein spezielles Thema in der Kasko-Versicherung sind Neuwagen. Abhängig von der Kilometerleistung verlieren sie im ersten Jahr durchschnittlich zwischen 20 bis 30 Prozent ihres Wertes. Für Besitzer von Neuwagen – aber auch von neuen Gebrauchtwagen – ist der Totalschaden also ein besonderes Risiko. Entsprechend wichtig ist die Neupreisentschädigung für Neuwagen bzw. die Kaufwertentschädigung für neue Gebrauchtwagen in den ersten eineinhalb bzw. drei Jahren.

Volle Leistung und trotzdem sparen

Beitragsersparnis durch Telematik: Hier wird sicheres und vorausschauendes Fahren belohnt. So sparen beispielsweise Kunden beim langjährigen Kooperationspartner des dbb vorsorgewerk, der HUK-COBURG, die den Telematiktarif wählen, bei Vertragsabschluss unabhängig von der Fahrweise bereits zehn Prozent auf ihre Prämie. Während des Versicherungsjahres werden die Fahrdaten mittels Sensor und einer App ermittelt. Bis zum 30. September des Folgejahres können Fahrwerte gesammelt werden. Bei entsprechender Fahrweise können sich Kunden somit bis zu 30 Prozent Ersparnis erfahren.

Einsparpotential bieten in der Kasko-Versicherung auch Tarife mit Werkstattbindung. Wer sich also entscheidet, sein beschädigtes Auto im Werkstattnetz des Versicherers reparieren zu lassen, kann von Beitragsnachlässen profitieren.

PS: Wer viel Zeit mitbringt und versucht, sich im Internet selbst einen Marktüberblick der Kfz-Versicherungstarife zu verschaffen, sollte nicht aus den Augen verlieren, dass kein Online-Vergleichsportal alle Kfz-Versicherer berücksichtigt. Zudem werden oft abgespeckte Tarife vorgeschlagen. Die HUK-COBURG, mit 12 Millionen versicherten Fahrzeugen Deutschlands größter Kfz-Versicherer und Kooperationspartner des dbb vorsorgewerk, lässt sich übrigens auf keinem Online-Vergleichsportal mehr listen. Daher sollte man die Suche auch auf die Webseite der bekannt preisgünstigen Kfz-Versicherung ausweiten. Oder gleich bequem über die Webseite des dbb vorsorgewerk sein Fahrzeug bei der HUK-COBURG versichern und sich damit den attraktiven Mitgliedsvorteil sichern.

Unser Tipp: HUK-COBURG Autoversicherungen mit ausgezeichneten Konditionen und exzellentem Service

HUK-COBURG: Autoversicherungen mit ausgezeichneten Konditionen und exzellentem Service

dbb-Mitglieder, ihre Ehe- oder Lebenspartner sowie die Kinder, die mit in der häuslichen Gemeinschaft leben, profitieren bei einem Wechsel zur HUK-COBURG von einem Neukundenbonus in Höhe von 30 Euro – je 15 € im Beginnjahr und im Folgejahr. Voraussetzung: Der Versicherungsnehmer hatte innerhalb der letzten 365 Tage keinen laufenden Kfz-Vertrag bei einer Gesellschaft des HUK-COBURG Konzerns.

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