Diebe erbeu­ten immer teu­rere Fahr­rä­der © Pexels.com

Schäden durch Fahrraddiebstahl auf neuem Höchststand

Diebe haben im Jahr 2018 rund 160.000 versicherte Fahrräder gestohlen und einen Gesamtschaden von 100 Millionen Euro verursacht. Für jedes gestohlene Fahrrad zahlten Versicherer im Schnitt 630 Euro. Das geht aus der Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor.

Der Trend zu teuren Fahrrädern als Diebesgut ist ungebrochen: Vor zehn Jahren betrug die Entschädigung für ein gestohlenes Rad im Schnitt noch 370 Euro, im Jahr 2017 570 Euro, 2018 waren es bereits 630 Euro. 2017 zahlten die Versicherer für 160.000 gestohlene Fahrräder noch insgesamt 90 Millionen Euro. Ein Jahr später waren es bereits 100 Millionen Euro.

Die Zahl der Diebstähle insgesamt – versicherte und nicht versicherte Räder – lag 2018 laut Polizeilicher Kriminalstatistik bei rund 292.000. Etwa drei Prozent weniger als im Jahr zuvor. Da Fahrraddiebstähle häufig nicht zur Anzeige gebracht werden, ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. Zum Vergleich: Alle deutschen Privathaushalte zusammen verfügen nach Angaben des Statistischen Bundesamts über rund 69 Millionen Fahrräder.

Hochburgen der Fahrraddiebe blieben die drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg: Auf 100.000 Einwohner kamen hier nach Polizeiangaben mehr als 800 entwendete Räder. Am unteren Ende der Diebstahlstatistik standen dagegen wie im Vorjahr das Saarland, Rheinland-Pfalz und Thüringen.

Das Fahrrad sichern

Das Fahrrad sollte mit einem, besser sogar mit zwei eigenständigen Schlössern gesichert sein. Gegen einfaches Wegtragen wird der Fahrradrahmen an einen festen Gegenstand angeschlossen. Ein einfaches Rahmenschloss allein ist kein Diebstahlschutz. Diebe schrecken dann von einer Tat zurück, wenn das Schloss nur mit viel Aufwand geknackt werden kann. Eine Liste anerkannter und neutral geprüfter Modelle (mit Fotos) gibt es bei der VdS.

Wer sein Rad von der Polizei oder Vereinen wie dem ADFC codieren lässt, hat noch eine zusätzliche sichtbare Abschreckung für Diebe. Hinweise hierzu gibt auch die Webseite der Polizei. Ein polizeilicher Fahrradpass hilft, gestohlene Räder zweifelsfrei zu identifizieren, den Täter zu überführen und den rechtmäßigen Eigentümer ausfindig zu machen. Im Pass sind neben Rahmennummer und Codierung auch Name und Anschrift des Radbesitzers notiert. Darüber hinaus gehört ein Foto des Fahrrads dazu.

Wenn das Fahrrad gestohlen wurde

Der Fahrraddiebstahl muss bei der Polizei angezeigt und dann dem Versicherer gemeldet werden. Wichtig ist es, die Kaufbelege aufzubewahren. Außerdem sollte man Rahmennummer und Hersteller kennen. Zur Beschreibung des Fahrrades empfiehlt es sich, Fotos zu machen. Dies hilft dem Versicherer bei der Wertermittlung und der Polizei, wiedergefundene Fahrräder zuzuordnen.

Fahrrad versichern

Wird ein Fahrrad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen, dann übernimmt die Hausratversicherung den Schaden. Geklaut wird jedoch meistens auf offener Straße. Dagegen kann man sich mit einer Zusatzklausel in der Hausratpolice versichern. Von den gut 26 Millionen Hausratversicherungsverträgen haben 46 Prozent die Fahrradklausel eingeschlossen.

Das bietet eine Hausratversicherung mit Fahrradklausel

Der Versicherer kommt für den Schaden auf, wenn das durch ein verkehrsübliches Schloss gegen Diebstahl gesicherte Fahrrad gestohlen wird. Ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert, also der Betrag, um ein neues gleichwertiges Rad zu kaufen. Die Höchstentschädigung wird in der Regel auf einen bestimmten Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrates festgelegt. Gerade für Besitzer höherwertigerer Räder und E-Bikes lohnt sich daher ein Check der Versicherungspolice. Um ausreichenden Schutz sicherzustellen, kann die Versicherungssumme angehoben oder eine spezielle Fahrradversicherung abgeschlossen werden.

3 % Beitragsnachlass für dbb-Mitglieder und ihre Angehörigen

Auch die BOXflex Hausratversicherung der DBV kann um den “Baustein Fahrrad” ergänzt werden. Darin enthalten ist die Diebstahl-Absicherung von Fahrrädern, Fahrradanhängern oder Pedelecs auch außerhalb des eigenen Zuhauses weltweit und rund um die Uhr (auch als Reisegepäck).

Quelle: GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

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