Kaufverträge, Quittungen und Kassenbons: Tipps zu Aufbewahrungsfristen privater Unterlagen © Sina Ettmer - stock.adobe.com

Private Unterlagen: Diese Aufbewahrungsfristen gelten

Bei vielen sammeln sich über die Jahre Unmengen von Unterlagen in Ordnern, Mappen und sogar lose in Schränken und Schubladen. Wer sich entschließt, alles mal zu ordnen und auszusortieren, ist oft unsicher, was weggeworfen werden kann. Rechtsexperten der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz haben die wichtigsten Fristen zusammengestellt.

Aufbewahrungsfrist für Kaufverträge, Quittungen und Kassenbons

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für privat gekaufte Waren beträgt zwei Jahre. Um Mängel an der Ware gegenüber dem Verkäufer reklamieren zu können, sollten deshalb Kaufverträge, Quittungen und Kassenbons mindestens zwei Jahre aufgehoben werden. Zu unterscheiden ist eine vom Händler oder Hersteller zusätzlich freiwillig erklärte Garantie. Wird eine Garantie über drei oder mehr Jahre gegeben, sollten die Belege sowie der Garantieschein erst nach Ablauf der zugesicherten Garantiezeit entsorgt werden. Bei kostspieligen Anschaffungen wie Fernsehgeräten oder Küchengroßgeräten empfiehlt es sich, die Kaufbelege dauerhaft aufzubewahren. Gleiches gilt für die Anschaffung von Werkzeug oder Sportgeräten. Sollte der Hersteller ein fehlerhaftes Produkt in den Verkehr gebracht haben, erlöschen Ansprüche der Verbraucher auf Schadensersatz und Schmerzensgeld erst zehn Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem der Hersteller das Produkt in den Verkehr gebracht hat.

Aufbewahrungsfrist für Rechnungen

Eine Rechnung sollte für die Dauer der gesetzlichen dreijährigen Verjährungsfrist aufbewahrt werden. Zu beachten ist, dass die Frist am Ende des Kalenderjahres erlischt. Hat ein Handwerker seine Rechnung im Januar 2016 erstellt, kann er die Zahlung bis zum Ablauf der Verjährungsfrist am 31.12.2019 geltend machen. Am 01.01.2020 wäre sein Zahlungsanspruch verjährt.

Aufbewahrungsfrist für Kündigungsbestätigungen

Kündigungsbestätigungen sollten sorgsam aufbewahrt werden. Denn immer wieder kommt es vor, dass zum Beispiel der Mobilfunkanbieter trotz Kündigungsbestätigung weiterhin Beträge vom Konto abbucht. Oder, obwohl ein Fitnessstudiovertrag vor über einem Jahr beendet wurde, meldet sich sich ein Inkassounternehmen, weil der Vertrag angeblich nicht gekündigt worden sei. Um vor solchen unberechtigten Forderungen geschützt zu sein, sollten Kündigungsbestätigungen mindestens bis zum Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist nach Ende des Vertragsverhältnisses aufbewahrt werden. Hier empfiehlt es sich, im Einzelfall sogar die Kündigungsbestätigung noch ein Jahr länger aufzubewahren.

Aufbewahrungsfrist für Kontoauszüge

Für die Entsorgung von Kontoauszügen gibt es keine einheitliche Frist. Allerdings sollte man sich auch hier zumindest an die dreijährige Verjährungsfrist von Ansprüchen orientieren. Im Streitfall können Verbraucher zumindest anhand des Kontoauszugs eine erfolgte Zahlung nachweisen.

Aufbewahrungsfrist für amtliche Dokumente

Amtliche Dokumente, wie etwa Steuerbescheide, müssen mindestens vier Jahre aufbewahrt werden. Wird ein sehr hohes Einkommen erzielt, müssen die Bescheide sogar sechs Jahre aufbewahrt werden. Vollstreckungsbescheide oder Gerichtsurteile müssen 30 Jahre lang aufbewahrt werden. Hintergrund ist, dass der Gläubiger aus einem solchen Titel 30 Jahre lang Vollstreckungsversuche unternehmen kann. Wurde die offene Forderung irgendwann getilgt, sollte man vom Gläubiger die Entwertung des Titels verlangen und diesen dann trotzdem bis zum Ablauf der 30 Jahre aufbewahren.

Quelle: lifePR/Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.

Jetzt Beratung anfordern

    Vielen Dank für Ihr Interesse an den Vorteils-Angeboten über das dbb vorsorgewerk. Bitte füllen Sie die Felder aus, damit wir Ihnen die gewünschte Beratung bzw. ein unverbindliches Angebot zukommen lassen können.

    Ich möchte beraten werden. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf...

     telefonisch

    , durch die freundlichen Kolleginnen und Kollegen des dbb vorsorgewerk,

     persönlich

    , durch einen spezialisierten Experten des jeweils zuständigen Kooperationspartners,

     schriftlich

    , durch Zusendung eines unverbindlichen Angebotes per Post,

     per E-Mail

    , durch Zusendung eines unverbindlichen Angebotes per E-Mail.

    Hinweis: Alle in diesem Formular mit * markierten Angaben sind Pflichtangaben

    Ihre persönlichen Daten

    Ihre Anschrift

    Ihre Kontaktdaten

    Weitere Wünsche/Vorstellungen/Anmerkungen

    Datenschutzhinweis

    Daten, die Sie hier angegeben haben, verwenden wir zur Erfüllung Ihres Beratungswunsches. Hierzu geben wir als Vermittler alle von Ihnen angegebenen Daten an unseren fachlichen Kooperationspartner weiter. Mit der Angabe Ihrer Gewerkschafts- / Verbandsmitgliedschaft sichern Sie sich eventuelle Sonderkonditionen bei unserem Partner. Wir, die dbb vorsorgewerk GmbH, nutzen Ihre angegebenen Daten, um Sie künftig über Angebote unserer Kooperationspartner zu den Themen Versicherungen, Finanzen, Einkauf und Erlebnisse, Reisen und Auto auf dem Postweg zu informieren. Dieser Datennutzung können Sie bei uns jederzeit für die Zukunft widersprechen. Lassen Sie sich künftig auch per E-Mail-Newsletter von uns regelmäßig und stets widerruflich über aktuelle Angebote informieren. Hierzu erhält unser US-Dienstleister MailChimp, der sich vertraglich zur Einhaltung der EU-Datenschutzvorgaben verpflichtet hat, Ihre Mail-Daten. An andere Dritte geben wir keine Daten weiter.

    JA, informieren Sie mich gerne über aktuelle Angebote per:

    Telefon

    ×
    Jetzt Angebot anfordern

      Vielen Dank für Ihr Interesse zum Beamtendarlehen über das dbb vorsorgewerk. Bitte füllen Sie die Felder aus, damit wir Ihnen das gewünschte Angebot zukommen lassen können.

      Hinweis: Alle in diesem Formular mit * markierten Angaben sind Pflichtangaben

      Darlehenshöhe ab 10.000€ *

      Gewünschte Laufzeit

      Verwendungszweck

      Ich bin*

      Angebot erhalten per*

      Ihre persönlichen Daten

      Geburtsdatum:*

      Ihre Anschrift

      Ihre Kontaktdaten

      Weitere Wünsche/Vorstellungen/Anmerkungen

      Einwilligungserklärung zur Beratung

      Ich willige jederzeit widerruflich ein, dass die dbb vorsorgewerk GmbH meine personenbezogenen Daten – auch die Angabe zur Gewerkschaftszugehörigkeit – für schriftliche Werbung verwendet, auch im Interesse von Partnerunternehmen aus dem Finanzdienstleistungsbereich. Die dbb vorsorgewerk GmbH kooperiert mit verschiedenen Finanzdienstleistern im Interesse einer umfassenden Beratung und Betreuung ihrer Kunden. Ich bin damit einverstanden, dass die dbb vorsorgewerk GmbH die für eine umfassende Beratung & Betreuung erforderlichen Angaben an den entsprechenden Kooperationspartner sowie den für mich zuständigen Außendienstmitarbeiter/Vertriebspartner übermittelt. Eine Liste unserer Kooperationspartner stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie finden diese auch unter www.dbb-vorsorgewerk.de. Soweit die Daten über Name und Adresse hinausgehen, werden sie verwendet und verarbeitet, um mir ggf. für meine Lebenssituation geeignete Produkte und/oder Sonderkonditionen, z. B. Beitragsnachlässe bzw. Leistungsvorteile, im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft in einem Landesbund bzw. einer Mitgliedsgewerkschaft des dbb beamtenbund und tarifunion anzubieten.Darüber hinaus willige ich ein, dass mir die dbb vorsorgewerk GmbH Angebote aus dem Finanzdienstleistungsbereich unterbreitet: Darüber hinaus willige ich ein, dass mir die dbb vorsorgewerk GmbH Angebote aus dem Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbereich sowie zu den Themen Einkauf und Erlebnisse, Reisen und Auto unterbreitet:
      per Telefon

      ×

        Anmeldung zum Rundschreiben für Funktions- und Mandatstragende im dbb beamtenbund und tarifunion

        Ich willige jederzeit widerruflich ein, das mir die dbb vorsorgewerk GmbH per E-Mail Informationen und Angebote für Funktions- und Mandatstragende aus den Bereichen Versicherung & Vorsorge, Kredite & Finanzen, Einkauf, Reisen und Auto zusenden darf.
        Ihre oben angegebene E-Mail-Adresse wird ausschließlich zum Zwecke der Zustellung des E-Mail-Rundschreibens für Funktions- und Mandatstragende des dbb vorsorgewerk gespeichert und verwendet. Hierzu erhält unser US-Dienstleister MailChimp, der sich vertraglich zur Einhaltung der EU-Datenschutzvorgaben verpflichtet hat, Ihre Mail-Daten. An andere Dritte geben wir keine Daten weiter. Unser Newsletter wird mithilfe von Mailchimp analysiert und ausgewertet. Dabei wird Ihr Lese- und Klickverhalten elektronisch erfasst. Details dazu finden Sie in unserer Datenschutzinformation: Datenschutz

        Sie können sich selbstverständlich jederzeit unter folgendem Link vom Rundschreiben abmelden: Abmeldelink

        ×

        Sie haben da Tracking per Cookie erfolgreich deaktiviert.

        ×

        START TYPING AND PRESS ENTER TO SEARCH