Bevor man einen Fremden an das Steuer seines Autos lässt, sollte man sich dessen Führerschein zeigen lassen. © HUK-COBURG

Autoverkauf: Tipps zur Kfz-Versicherung

Der Autoverkauf von Privat an Privat ist immer noch ein beliebter Weg, wenn ein gebrauchtes Auto erworben werden soll. In Sachen Versicherungsschutz gilt es dabei einiges zu beachten.

Beim Verkauf geht die laufende Kfz-Versicherung erst einmal auf den Käufer über. Ein Versicherungswechsel ist aber jederzeit möglich. Der neue Eigentümer muss der Zulassungsstelle nur eine Versicherungsbestätigung des neuen Kfz-Versicherers vorlegen und das Fahrzeug ummelden.

Tipps für den privaten Autoverkauf

Am besten benutzt man einen Musterkaufvertrag, wie er sich auf Websites der Versicherer (z.B. der HUK-CUBURG) herunterladen lässt. Wichtig ist, Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe festzuhalten und die Kfz-Versicherungsfrage zu klären: Besteht der Vertrag fort oder wird er gekündigt. Zudem enthält der Vertrag noch zwei Mitteilungen, eine für die Kfz-Versicherung und eine für die Zulassungsstelle (Veräußerungsanzeige). Beide Formulare müssen von Käufer und Verkäufer gemeinsam ausgefüllt und unterschrieben werden. Um das Verschicken muss sich der Verkäufer kümmern.

Übernimmt der Käufer die Kfz-Versicherung, müssen sich die Vertragspartner über die Beitragszahlung im laufenden Versicherungsjahr einigen. Dem Versicherer gegenüber haften beide gleichermaßen. Entscheidet sich der Käufer für einen neuen Versicherer, darf er die Ummeldung nicht vergessen. Ansonsten wird die Zulassungsstelle aktiv und zieht seinen Wagen aus dem Verkehr.

Bevor der Käufer mit seinem neuen Auto wegfährt, muss er den Kfz-Versicherungsschutz prüfen. Ein eindeutiger Beweis ist die Versicherungspolice mit dem dazugehörigen Abbuchungs- oder Einzahlungsbeleg als Nachweis, dass der Beitrag gezahlt ist. Und selbstverständlich müssen die Kennzeichen gültige amtliche Stempel tragen.

Will der Verkäufer sich mit all dem nicht belasten, meldet er das Auto vor dem Verkauf bei der Zulassungsstelle ab. Beim Abholen des Gebrauchtwagens bringt der Käufer entweder ein Kurzkennzeichen mit oder meldet das Auto bei der Zulassungsstelle gleich an.

Achtung bei Probefahrt

Schon vor dem endgültigen Verkauf spielt der Versicherungsschutz eine Rolle. Schließlich will der potentielle Käufer das Auto ausprobieren. Doch wer einem Fremden einfach den Autoschlüssel in die Hand drückt und gute Fahrt wünscht, spielt mit seinem Versicherungsschutz in der Teilkasko.

Diebstahl setzt immer einen Gewahrsamsbruch voraus. Soll heißen: Der Käufer nimmt dem Eigentümer das Auto gegen seinen Willen ab. Verschwindet ersterer während der Probefahrt einfach auf Nimmerwiedersehen, ist das nach Auffassung des Gesetzgebers kein Diebstahl. Der Eigentümer hat den Schlüssel ja freiwillig hergegeben.

Um vorzubeugen, lässt sich ein Verkäufer vor der Probefahrt immer Ausweis und Führerschein des Interessenten zeigen. Verkäufer, die keine Lust haben, während der Probefahrt im Auto zu sitzen, sollten mindestens den Führerschein des potentiellen Käufers behalten.

Noch ein Tipp: Ob ein Gewahrsamsbruch bei der Probefahrt vorliegt, hängt nicht zuletzt vom Verhandlungsort ab. Verhandlungen und Schlüsselübergabe sollten deshalb immer in der Wohnung stattfinden.

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Quelle: HUK-COBURG 

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