Keine Soforthilfen mehr bei Naturkatastrophen © Pexels.com

Naturgefahren: Keine Staatshilfe für Hausbesitzer

Obwohl es keine staatlichen Hilfen mehr gibt, sind in Deutschland lediglich 43 Prozent der Gebäude gegen Naturgefahren wie Hochwasser und Überschwemmung versichert. Das hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ermittelt.

Die Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern sind gravierend. Während in Baden-Württemberg 94 Prozent der Gebäude umfassend gegen Naturgefahren versichert sind, sind es in Bremen gerade einmal 21 Prozent. Die hohe Versicherungsdichte in Baden-Württemberg hat historische Gründe: Bis zum Jahr 1993 bestand hier eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden.

Im Bundesschnitt sind 43 Prozent der Häuser gegen Wetterphänomene wie Starkregen und Hochwasser versichert.

Viele Eigentümer unterschätzen die Gefahr starker Regenfälle für ihr Haus. Oder sie schätzen den Umfang ihrer Wohngebäudeversicherung falsch ein. Denn in vielen älteren Verträgen sind oft nur die Naturgefahren Sturm oder Hagel versichert, nicht jedoch Starkregen und Hochwasser. Ihnen fehlt der Zusatzbaustein Naturgefahrenversicherung, in der Fachsprache Elementarschadenversicherung.

Die Elementarschadenversicherung wird als optionaler Zusatzbaustein zur Wohngebäude- und Hausratversicherung angeboten. Sie kann nur in Kombination mit einer dieser beiden Versicherungen abgeschlossen werden.

Achtung: Staat hilft nur noch in Einzelfällen!

Auf Staatshilfen lässt sich nicht mehr hoffen: Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich darauf verständigt, Hilfsgelder nur noch an jene auszuzahlen, die sich erfolglos um eine Versicherung bemüht haben oder denen ein Versicherungsangebot zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen angeboten wurde. Betroffenen müssen jetzt nachweisen, dass sie tatsächlich keinen Elementarschutz für ihr Gebäude bekommen konnten.

Seit 1. Juli 2019 gewährt auch der Freistaat Bayern grundsätzlich keine staatlichen finanziellen Unterstützungen in Form von Soforthilfen bei Schäden durch Überschwemmungen nach Starkregen. In Sachsen gab es einen ähnlichen Beschluss bereits 2011.

Eigentümer, Mieter und Pächter werden zur Eigenvorsorge aufgefordert. Das können neben einem ausreichenden Versicherungsschutz auch präventive Maßnahmen am und im Gebäude sein.

Der GDV weist darauf hin, dass mittlerweile praktisch jedes Gebäude in Deutschland mit einer ergänzenden Elementarversicherung versicherbar sei – und das auch zu annehmbaren Kosten. Die Versicherungsexperten empfehlen, dass vor allem Hausbesitzern mit alten Verträgen ihren Versicherungsschutz überprüfen sollten.

Unser Tipp

Die BOXflex Wohngebäudeversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung, langjähriger und exklusiver Kooperationspartner des dbb vorsorgewerk für Vorsorge, Krankenversicherung und Absicherung, schützt mit dem Baustein Elementar bei Naturkatastrophen wie Überschwemmung des Versicherungsgrundstücks, Rückstau und Erdbeben.
Beitragsnachlass als Mitgliedsvorteil für dbb-Mitglieder und ihre Angehörigen: 3 %!

Quelle: GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

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