Wer E-Scooter im Straßenverkehr nutzen will, braucht eine Versicherung © HUK-COBURG

E-Scooter: So müssen Sie als Fahrer versichert sein

Zum 15. Juni 2019 ist die Elektro-Kleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in Kraft getreten und damit dürfen elektrische Tretroller in Deutschland im öffentlichen Straßenraum gefahren werden. Aber nur, wenn der E-Scooter versichert wurde.

In Deutschland zulässige E-Scooter können bis zu 20 km/h schnell fahren. Sie sind zusammenfaltbar und ideal für die Überwindung kurzer Strecken. Im Unterschied zu einem normalen Tretroller hat ein E-Scooter einen Elektromotor und ist robuster und schwerer. Die Reichweite ist von der Motor- und der Akku-Leistung abhängig, mit einer Akku-Ladung sind bis zu 40 Kilometer möglich.

E-Scooter haben keinen Pedalantrieb und werden daher (im Gegensatz zu E-Bikes oder Pedelecs) als eigenständiges Kraftfahrzeug betrachtet, das darum eben auch eine eigenständige Kfz-Versicherung benötigt. Diese ist vergleichbar mit der Versicherung für Mofas und Mopeds mit Hubraum von bis 50 ccm. Auch für die Elektrokleinstfahrzeuge startet die  Versicherungsperiode immer im März.

Ohne die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, die Kfz-Haftpflichtversicherung, dürfen E-Scooter also nicht auf öffentlichen Straßen in Deutschland gefahren werden. Einige Versicherer (z.B. die HUK-COBURG) bieten bereits Haftpflichtversicherungen und Teilkaskoversicherungen für E-Scooter-Besitzer an.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt vor Schadenersatzansprüchen, wenn der Fahrer mit seinem Fahrzeug Dritte schädigt. Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden z. B. durch Diebstahl, Raub oder Brand.

Um den E-Scooter versichern zu können, muss er eine Straßenzulassung besitzen. Das ist beim Kauf am Typenschild erkennbar, auf dem die Fahrzeugart „Elektrokleinstfahrzeug“ und eine Fahrzeugidentifikationsnummer ausgewiesen sein müssen. Die Fahrzeugidentifikationsnummer muss der Versicherung übermittelt werden, dann erhält man die Versicherungsplakette, die direkt auf das Fahrzeug geklebt wird. Dies gilt dann als sichtbarer Nachweis, dass der E-Scooter versichert ist. Fahren ohne Plakette ist eine Straftat, für die ein Bußgeld fällig werden kann.

E-Scooter mieten

Wer einen E-Scooter nur mieten will, sollte sich vor der Erstausleihe über die konkreten Versicherungsbedingungen informieren. Wenn man auf der Webseite oder in der App des Anbieters keine konkreten Aussagen dazu findet, ist Vorsicht angemahnt. Zwar ist in der Regel die Haftpflichtversicherung im Mietpreis enthalten, teilweise aber mit hohen Selbstbeteiligungen.

E-Scooter: Risiken bei der Nutzung

Egal, ob der E-Scooter gekauft oder gemietet ist, für eigene Schäden, die nach einem Unfall auftreten können, ist man selbst verantwortlich. Wie generell für die Teilnahme am Straßenverkehr, empfiehlt sich gerade auch für E-Scooter-Fahrer eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Denn bei Unfällen kann es schnell zu juristischen Streitigkeiten, z.B. um die Schuldfrage kommen.

Zudem ist eine private Unfallversicherung angeraten. Immer daran denken: Die gesetzliche Unfallversicherung oder die Unfallfürsorge der Beamtenversorgung schützt nur auf dem direkten Weg zur beruflichen Tätigkeit und wieder zurück. Ist man infolge eines Freizeitunfalls dauerhaft in seiner körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt, erbringt die private Unfallversicherung eine sogenannte Invaliditätsleistung. Die Höhe des ausgezahlten Betrags errechnet sich aus der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der unfallbedingten Invalidität. Neben finanziellen Leistungen unterstützt die private Unfallversicherung auch bei der Bewältigung des häuslichen Alltags.

Unsere Tipps

dbb Mitglieder und ihre Angehörigen erhalten 3 % Beitragsnachlass beim Abschluss einer Unfallversicherung bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung, langjähriger und exklusiver Kooperationspartner des dbb vorsorgewerk für Vorsorge, Krankenversicherung und Absicherung.

Zudem empfehlen wir Ihnen unseren Online-Tarifvergleich für Rechtsschutzversicherungen mit Abschlussmöglichkeit. Dabei profitieren dbb Mitglieder oder Angehörige von attraktiven Vorteils- und Sonderkonditionen.

Grundsätzliche Sicherheitsempfehlungen für E-Scooter

Folgende Tipps sollten Fahrerinnen und Fahrer von E-Scooter unbedingt beachten:

  • Selbstschutz durch Helm und reflektierende Kleidung
  • möglichst hintereinander fahren
  • möglichst weit rechts fahren
  • Richtungsänderungen rechtzeitig ankündigen
  • Nicht alkoholisiert fahren
  • Nicht zu zweit auf einem Roller fahren

Bitte beachten: Fahrer von E-Scootern müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Mit dem E-Scooter darf man nicht auf Gehwegen fahren, sondern nur auf Radwegen, Radfahr­streifen und Fahrradstraßen. Nur wenn diese nicht vorhanden sind, dürfen E-Scooter, auch außerhalb geschlossener Ortschaften, auf die Fahrbahn.

Versicherungsbeispiel

Die HUK-COBURG bietet sowohl eine Kfz-Haftpflichtversicherung als auch eine Teilkaskoversicherung für E-Scooter an. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem Alter der Fahrer: Bis zu einem Alter von 23 Jahren kostet die Kfz-Haftpflichtversicherung für das Versicherungsjahr 2019/2020 (März 2019 bis Februar 2020) 29 Euro, ab 23 Jahren 19 Euro. Die Leistungen sehen eine Deckung in Höhe von 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall bzw. bei Personenschäden bis zu 15 Mio. Euro je geschädigter Person vor. Die Teilkasko liegt bei der HUK-COBURG preislich bei 16 Euro (für Fahrer bis 23 Jahre: 19 Euro).

Warum ist das Gefahrenpotential von E-Scootern so hoch?

Es wird einige Zeit dauern, bis sich alle Verkehrsteilnehmer an die neuen Fahrzeuge gewöhnt haben. E-Scooter sind bei der Benutzung sehr leise und können leicht überhört werden. Mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h sind sie dadurch eine Gefahr – besonders für Fußgänger. Die zum Teil schwierige Koordination erhöht zudem das Unfallrisiko: Die Fahrer müssen gleichzeitig blinken, bremsen, eventuell Handzeichen geben und den Verkehr im Blick behalten. Mit der hohen Lenkstange und dem schmalen Trittbrett können sie dabei leicht aus dem Gleichgewicht geraten.

Quelle: HUK-COBURG; Wüstenrot & Württembergische AG

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