Vorteile für Arbeitnehmer mit Führungsverantwortung in SCRUM- und Projektteams © Pexels.com

DBV verbessert BU-Schutz wegen Digitalisierung

AXA und DBV haben die Berufsunfähigkeitsversicherungen überarbeitet und mit breiter gefächerten und neuartigen Leistungen für den Kunden verbessert, um veränderten Berufsbildern einen ebenso flexiblen und dynamischen Schutz zu bieten.

Die Digitalisierung führt zu stetigen Veränderungen und Umbrüchen in Gesellschaft und Wirtschaft sowie im Privat- und Arbeitsleben. Für Arbeitnehmer bedeutet das in vielen Fällen eine erhöhte Anforderung an die eigene Flexibilität, ermöglicht aber auch alternative Führungsmodelle und damit ungeahnte Karriereschritte. Zusätzlich schafft die Digitalisierung neue Märkte und damit auch neue Tätigkeitsfelder und Jobs. In einer solchen von Veränderung geprägten Arbeitswelt werden auch Berufsbilder flexibler.

Führung neu definiert

Projektleitende Tätigkeiten (wie die Funktion eines Scrum-Masters) sind in der neuen Arbeitswelt ein gängiges Berufsbild. Insbesondere in technischen Berufen und im IT-Bereich ist der Arbeitsalltag von flacheren Hierarchien mit projektbezogener Führung geprägt. Gerade in verantwortungsvollen Tätigkeiten existiert ein hohes Bestreben des Mitarbeiters, nach zum Beispiel Unfall oder Krankheit, wieder in den Berufsalltag einzusteigen. Führungskräfte profitieren in der Berufsunfähigkeitsversicherung (hier finden Sie unsere BU/DU-Angebote für dbb Mitglieder mit bis zu 5,5% Beitragsvorteil) daher von einer günstigeren Berechnung ihrer Beiträge. Bei AXA wird die projektbezogene Führung nun mit der disziplinarischen Führung gleichgestellt.

Flexible Anpassungen je nach Lebensphase und individueller Situation

Sowohl im Berufs- als auch im Privatleben verändern sich Lebensumstände und damit auch Prioritäten. Die Geburt eines Kindes und die damit eintretende Elternzeit, Heirat aber auch Scheidung oder der Wunsch nach einer persönlichen Auszeit in Form eines Sabbaticals: An Veränderungen im Leben passt sich der neue BU-Schutz von AXA flexibel an. Darüber hinaus können Erhöhungen der Beiträge bei besonderen beruflichen und privaten Lebensereignissen unkompliziert beantragt werden. Auch ohne besonderen Anlass kann auf Wunsch einmalig der Beitrag erhöht werden. Sollte der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt nach Vertragsschluss eine risikoreichere Tätigkeit aufnehmen, bleibt sein Versicherungsschutz ohne Mehrbeitrag unverändert. Wenn sich die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung oder im berufsständischen Versorgungswerk erhöht, kann der Berufsunfähigkeitsschutz außerdem ohne erneute Gesundheitsprüfung verlängert werden.

Neue Features und Leistungen geben Sicherheit, wenn es darauf ankommt

Damit der Kunde im Fall einer Berufsunfähigkeit noch besser abgesichert ist, hat AXA zahlreiche zusätzliche Leistungen und neue Features integriert. Eine Überbrückungshilfe in Höhe von bis zu sechs BU-Monatsrenten sichert einen nahtlosen Übergang von der Arbeitsunfähigkeit auf Berufsunfähigkeit. Diese Überbrückungshilfe wird gezahlt wenn der gesetzliche oder private Krankenversicherungsträger das Kranken- bzw. Krankentagegeld einstellt. Auch bei speziellen Beeinträchtigungen, wie beispielsweise ein ständiger Rollstuhlbedarf, Blindheit oder Taubheit, ist einmalig in der Vertragslaufzeit eine Leistung über den Zeitraum von maximal 24 Monaten garantiert. Darüber hinaus erhalten Kunden von AXA eine medizinische und berufliche Rehabilitations- und Integrationsberatung. Bei erfolgsversprechenden Rehabilitationsmaßnahmen werden diese zusätzlich zur BU-Rente übernommen.

Optionaler Schutz vor schleichender Geldentwertung

Damit der Berufsunfähigkeitsschutz mit steigenden Lebenshaltungskosten und höherem Einkommen mitwächst, kann eine Dynamik integriert werden. Jährlich entscheidet der Kunde dann, ob er die dynamische Anpassung annehmen möchte und das auch dann noch, wenn er mehrere Jahre auf diese Anpassung verzichtet hat. Im Leistungsbezug sorgt die seit Jahren hohe Überschussbeteiligung von AXA und DBV dafür, dass die Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall mit der Zeit nicht ihren Wert verliert.

Quelle: Pressemitteilung der AXA vom 24.01.2019

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