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Blitzgefahr: Millionenschäden an Häusern und Technik

Die Entschädigungsleistung der Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen für Blitzschäden hat 2023 mit rund 330 Millionen Euro den höchsten Stand seit 20 Jahren erreicht.

Im Vergleich zu 2022 stieg die Schadensumme um 80 Millionen Euro und die Anzahl der Schäden um 50.000 (insgesamt: 220.000 Blitz- und Überspannungsschäden). Auch der Schadendurchschnitt erreicht mit 1.460 Euro ein Rekordhoch seit Beginn der Statistik im Jahr 1988. Versicherungsexperten sehen einen Grund für den hohen Schadendurchschnitt darin, dass die Gebäude und Häuser technisch immer besser ausgestattet sind. Typische Blitzschäden sind zerstörte Dachflächen sowie Überspannungsschäden, wie verschmorte Steckdosen, defekte Computer oder Telefonanlagen, aber auch Schäden an der Haustechnik, wie etwa an der Heizungssteuerung oder der Heizungsanlage.

Insgesamt wurden im Jahr 2023 in Deutschland rund 195.000 Blitze registriert (Quelle: VdS Schadenverhütung, OVE). Die Gefahr eines Blitzeinschlages ist im August am größten. Mit rund 64.000 wurden dort die meisten Blitze gezählt. Die wenigsten Blitze wurden mit 235 im Oktober gezählt.

Welche Versicherung zahlt bei Schäden durch Blitzeinschlag?

Nach einem Blitzeinschlag übernimmt die Wohngebäudeversicherung Schäden am Dach, Mauerwerk oder Überspannungsschäden an fest eingebauten elektrischen Installationen wie Heizungssteuerungen. Gedeckt sind auch Aufräumarbeiten und die Sicherung des Grundstücks.

Schäden an beweglichem Eigentum in der Wohnung oder im Haus trägt die Hausratversicherung. Dazu zählen etwa Computer, Fernseher oder andere technische Geräte. Mit einem äußeren und inneren technischen Blitz- und Überspannungsschutz können Schäden weitgehend verhindert werden.

Beide Versicherungen können dbb Mitglieder und ihre Angehörigen bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung, dem langjährigen und exklusiven Kooperationspartner des dbb vorsorgewerk für Vorsorge, Krankenversicherung und Absicherung, mit 3% Beitragsnachlass abschließen. Zudem sind Bündelrabatte bis zu 20% möglich.

Quelle: GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

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