Tipps zum Baukindergeld © Pexels.com

Baukindergeld rechtzeitig planen

Wer vom Baukindergeld profitieren möchte, sollte sich beeilen. Denn von der Idee bis zum Einzug liegen etliche Schritte, die nicht überstürzt sein wollen. Doch der Lohn ist ein stattlicher Zuschuss für die eigenen vier Wände!

Das Baukindergeld kommt sehr gut an: Seit dem Start im September 2018 wurde es von über 80.000 Familien beantragt. Rund 4.200 Familien haben bereits ihre erste Baukindergeldrate erhalten (Stand: 03/2019; Quelle: BMI).

Für die Antragstellung muss ein unterschriebener Kaufvertrag oder eine Baugenehmigung vorliegen und der Einzug bereits erfolgt sein. Gerade im Falle eines Neubaus bedeutet das einen erheblichen zeitlichen Vorlauf. Auswahl des Grundstücks, Bauplanung und eine maßgeschneiderte Finanzierung sollten dennoch sorgfältig vorbereitet sein. Wer also sichergehen möchte, dass er seinen Teil des Zuschusses auch wirklich einstreichen kann, sollte Bau oder Kauf rasch in Angriff nehmen.

12.000 Euro Zuschuss pro Kind

Das Baukindergeld unterstützt Familien, die eine selbst genutzte Immobilie bauen oder kaufen. Über zehn Jahre hinweg gibt es insgesamt bis zu 12.000 Euro Zuschuss pro Kind. Die Förderung ist allerdings zeitlich begrenzt. Bis zum 31.12.2020 müssen die Baugenehmigung oder ein Kaufvertrag vorliegen. Bis sechs Monate nach dem Einzug ist die Antragstellung möglich. Beantragt wird die zusätzliche Finanzspritze bei der KfW.

Das Baukindergeld kommt sehr gut an.

Die Tabelle zeigt, wie sich die Zulage mit der Zahl der Kinder erhöht und wo die Einkommensgrenzen liegen. Einen Sonderweg geht das Bundesland Bayern. Hier wird der Zuschuss von 1.200 Euro pro Kind und Jahr noch einmal um 300 Euro erhöht. Zusätzlich gibt es im Rahmen bestimmter Einkommensgrenzen eine bayerische Eigenheimzulage von 10.000 Euro, die auch Alleinstehende oder kinderlose Ehepaare erhalten.

Hinsichtlich des Einkommens gelten auch für die bayerische Eigenheimzulage Obergrenzen. Bei einem Einpersonenhaushalt darf das maximal zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen 50.000 Euro nicht übersteigen. Bei einem Zwei- oder Mehrpersonenhaushalt ohne Kind liegt der Betrag bei 75.000 Euro, bei einem Haushalt mit Kind bei 90.000 Euro, zuzüglich 15.000 Euro pro weiterem Kind.

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