Baukindergeld beantragen © LIGHTFIELD STUDIOS - Fotolia.com

Baukindergeld: Bessere Startbedingungen für den Immobilienerwerb

Gute Nachrichten für Familien mit kurzfristigen Bau- und Wohnwünschen: Die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD hat grünes Licht für das Baukindergeld gegeben. Der Bezugszeitraum wird sogar rückwirkend ab 1. Januar 2018 gelten, das entsprechende Gesetz zum Baukindergeld soll noch im Sommer 2018 im Bundestag beschlossen werden. Ziel des Baukindergeldes ist es, mehr jungen Familien den Weg in die eigenen vier Wänden zu ebnen.

Mit welcher Förderhöhe können Baukindergeld-Empfänger rechnen?

Familien erhalten pro Kind und Jahr 1.200 Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren. Bei zwei Kindern sind dies in 10 Jahren 24.000 Euro Zuschuss vom Staat.

Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt des Baukindergeldes?

Um Anspruch auf die Förderung zu haben, darf das zu versteuernde Haushaltseinkommen nicht über 75.000 Euro liegen. Pro Kind gibt es einen zusätzlichen Freibetrag von 15.000 Euro. Das Einkommen einer vierköpfigen Familie darf daher bis zu 105.000 Euro betragen. Ausschlaggebend sind dabei die durchschnittlichen Einkünfte der letzten zwei Jahre vor der Antragsstellung.

Das Baukindergeld erhalten Familien für das erste gemeinsame Wohneigentum. Zudem werden nur Eltern gefördert, die Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag für ihren Nachwuchs erhalten und bei denen die Kinder mit im neuen Eigenheim leben.

Es muss sich um einen Neubau oder den Erwerb einer Bestandsimmobilie in Deutschland handeln.

Was sollten Baukindergeld-Interessierte unbedingt beachten?

Um auch rückwirkend ab 1.1.2018 Anspruch auf das Baukindergeld zu haben, ist das Datum des Kaufvertrags beziehungsweise der Baugenehmigung entscheidend.

Bedarf es keiner Baugenehmigung, gilt der Anspruch auf Baukindergeld für Neubauvorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung nach dem 1.1.2018 begonnen werden durfte.

Entscheidend für den Familienbegriff ist der Geburtstag des ersten Kindes. Berücksichtigt werden Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als 18 Jahre alt sind. Anspruchsberechtigt sind die Eltern.

Nach dem Einzug in die selbstgenutzte Immobilie muss die Meldebestätigung vorgelegt werden.
Die durchschnittlichen Einkünfte der zwei Kalenderjahre vor der Antragstellung sind einmalig durch die entsprechenden Einkommensteuerbescheide nachzuweisen.

Wie kann man Baukindergeld beantragen?

Die Beantragung soll über ein KfW-Förderprogramm laufen, die detaillierte Ausgestaltung ist aber noch offen.

Wo erhält man weitere Informationen?

Aktuelle Informationen und Hintergründe zum Baukindergeld gibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau auf ihrer Internetseite unter:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Baukindergeld/

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Aktuelle Hinweise (Stand: 27.6.2018)

1) Eine Obergrenze, bei der es das Baukindergeld nur für Eigenheime mit einer Wohnfläche von bis zu 120 Quadratmetern geben sollte, ist wieder vom Tisch.

2) Die Baukindergeld-Förderung kann nur bis zum 31.12.2020 beantragt werden.

3) Die Bundesregierung arbeitet an der konkreten Ausgestaltung, die finalen Voraussetzungen und die benötigten Nachweise und Kontrollen befinden sich noch in der Abstimmung. Die Verabschiedung des Gesetzes kann sich daher in den Herbst 2018 verschieben.

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