Erben stehen vor der Entscheidung, ob sie das Erbe annehmen sollen. © A. Yalanskyi – stock.adobe.com

Kredit im Todesfall: Werden die Schulden vererbt?

Ein Todesfall bringt nicht nur Trauer mit sich, sondern stellt Hinterbliebene oft auch vor schwierige finanzielle Entscheidungen. Denn wer ein Erbe antritt, übernimmt nicht nur Vermögen und Immobilien, sondern unter Umständen auch die offenen Kredite des oder der Verstorbenen. Dies gilt allerdings nur, wenn keine Restschuldversicherung abgeschlossen wurde, die dieses Szenario abdeckt. Experten des Bankenverbandes haben zusammengestellt, was bei geerbten Schulden zu beachten ist und welche Optionen Erben haben.

Was gehört zum Erbe und was passiert mit laufenden Krediten?

Mit dem Tod eines Menschen gehen sein gesamtes Vermögen und Verbindlichkeiten, der sogenannte Nachlass, auf die Erben über. Dazu zählen Sparguthaben, Immobilien, Wertgegenstände und auch Schulden. Ein offener Kreditvertrag gehört also ebenfalls zur Erbmasse.

Wer also das Erbe samt Schulden annimmt, haftet dafür – und zwar nicht nur mit dem geerbten Vermögen, sondern auch mit dem eigenen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Ratenkredit, eine Baufinanzierung oder einen Dispokredit handelt: Alle offenen Verbindlichkeiten werden übernommen.

Bei Einzelkrediten geht die Restschuld vollständig auf die Erben über. Diese können dann entscheiden, ob sie den Kredit weiterführen oder begleichen möchten. Bei Gemeinschaftskrediten haftet die verbleibende Person in der Regel allein weiter – unabhängig davon, ob sie selbst erbt.

Wie lange kann man ein Erbe ausschlagen?

Vor diesem Hintergrund stehen viele Erben vor der Entscheidung, ob sie das Erbe überhaupt annehmen sollen. Die Entscheidung muss man aber nicht sofort treffen: Nach einem Todesfall hat man in der Regel sechs Wochen Zeit, um das Erbe auszuschlagen. Die Frist verlängert sich auf sechs Monate, wenn der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte oder man selbst im Ausland leben. Die Frist beginnt, sobald man vom Erbfall erfahrt.

Wichtig: Wer in dieser Zeit einen Erbschein beantragt oder über das Erbe verfügt, beispielsweise das Nachlasskonto auflöst, gilt rechtlich als Erbe. Das Erbe auszuschlagen ist dann nicht mehr möglich. Daher gilt die Faustregel: Erst Überblick verschaffen, dann handeln.

Welche Möglichkeiten haben Erben bei einem Kredit?

Wer einen Kredit erbt und annimmt, hat grundsätzlich drei Optionen:

  1. Den Kredit weiterführen: Der bestehende Vertrag wird übernommen, die Ratenzahlung läuft weiter. Eine Anpassung der Laufzeit oder Höhe ist oft nach Absprache mit der Bank möglich.
  2. Den Kredit vorzeitig ablösen: Erben können die Restschuld auf einmal begleichen, entweder mit dem geerbten Vermögen oder mit eigenen Mitteln. Dabei kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen.
  3. Die finanzierte Immobilie verkaufen: Ist eine geerbte Immobilie mit einer Finanzierung belastet, kann ein Verkauf helfen, den Kredit zu tilgen. Der Erlös wird zur Rückzahlung genutzt, der Vertrag endet.

Fazit: Ein geerbter Kredit ist keine Seltenheit und kein Grund zur Panik. Wenn Sie sich rechtzeitig über die Erbmasse informieren, können Sie strukturiert vorgehen. Wichtig ist, innerhalb der gesetzlichen Frist aktiv zu werden und sich im Zweifel beraten zu lassen.

QUELLE: Bundesverband deutscher Banken

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