Wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, haften sie für deliktunfähige Kinder. Beruhigend aber zu wissen: Eine leistungsstarke Haftpflichtversicherung zahlt auch bei Schäden durch deliktunfähige Kinder. Der Nachwuchs ist auch noch während der Ausbildung oder des Studiums über die Eltern versichert.
Ein Moment der Unachtsamkeit, und schon ist etwas passiert. Eltern kennen das nur zu gut und kommen schon mal ins Schwitzen, wenn der Nachwuchs die Welt erobert. Der Fußball fliegt in die Fensterscheibe des Nachbarn, das Tablet des besten Freundes fällt vom Tisch, der klebrige Saft ergießt sich über die neue Couch von Mamas Freundin. Eltern haften für ihre Kinder? Nicht immer. Das Bürgerliche Gesetzbuch (§828) regelt, dass Eltern für ihre Kinder nur dann haften, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Sie haften aber nicht automatisch für alles, was ihre Kinder tun. Die Haftung hängt vom Alter und der Einsichtsfähigkeit des Kindes ab.
Außerdem ist auch wichtig, was den Eltern an Aufsicht „zugemutet“ werden kann. Kinder unter sieben Jahren sind nach dem Gesetz grundsätzlich deliktunfähig. Sie haften nicht für Schäden, die sie anrichten, weil sie die Konsequenzen ihres Handelns noch gar nicht richtig beurteilen und absehen können. Im Straßenverkehr liegt die Grenze sogar bei 10 Jahren.
Das bedeutet aber nicht, dass Eltern 24 Stunden am Tag auf ihr Kind aufpassen müssen. In der Regel reicht es aus, das Kind altersgerecht aufzuklären und regelmäßig danach zu schauen, was das Kind macht.
Wenn trotzdem etwas passiert, müssen die Eltern von deliktunfähigen Kindern für den Schaden dem Gesetz nach zwar nicht aufkommen, bringt sie aber in eine sehr schwierige Situation. Denn viele Schäden passieren im privaten Umfeld, also bei Nachbarn oder Freunden. Dann entsteht oft das Gefühl, den Schaden ersetzen zu müssen, auch wenn man dazu eigentlich dem Gesetz nach gar nicht verpflichtet wäre.
In leistungsstarken Privaten Haftpflichtversicherungen sind deshalb Schäden durch deliktunfähige Kinder mitversichert. In manchen Tarifen sind sogar Minderjährige mitversichert, die bei der versicherten Personen zu Besuch sind. Voraussetzung ist, dass sie für die Person die Aufsichtspflicht hat und auch keine andere Versicherung für den Schaden aufkommt. Übrigens gilt das auch für andere deliktunfähige Personen, die im Haushalt leben: zum Beispiel psychisch erkrankte Familienmitglieder.
Die Private Haftpflichtversicherung gilt für die ganze Familie und weltweit, also auch im Urlaub. Kinder – auch Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder – sind ohne Aufschläge mitversichert. Das gilt sogar auch noch während der gesamten Ausbildung (zum Beispiel Lehre oder Studium, Referendarzeit, Wehrdienst, Zivildienst, FSJ etc.).
Ganz wichtig: Die Private Haftpflichtversicherung ersetzt nicht nur berechtigte Schadenersatzansprüche. Sie wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab, notfalls sogar vor Gericht. Sie trägt auch die Kosten des Rechtsstreits. Experten nennen das passiven Rechtsschutz.
Fazit
Die Privathaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie springt immer dann ein, wenn jemand versehentlich einen Schaden verursacht. Da der Verursacher grundsätzlich mit seinem gesamten Vermögen haftet, schützt eine gute Haftpflichtversicherung im Ernstfall vor finanziellen Folgen, die im schlimmsten Fall existenzbedrohend werden können.
Tipp
Über die Mitgliederagentur des dbb vorsorgewerk: dbb-Mitglieder und ihre Angehörigen erhalten 15,5 Prozent Beitragsnachlass bei Neuabschluss einer Privathaftpflicht der DBV Deutsche Beamtenversicherung, exklusiver Kooperationspartner des dbb vorsorgewerk rund um Absicherung. Durch das Bündeln mehrerer Versicherungen (zum Beispiel von Diensthaftpflicht, Hausrat, Wohngebäude) sind zusätzlich bis zu 20 Prozent Rabatt möglich.
