Existenzschutzversicherung für Erwachsene
Durch eine schwere Krankheit oder einen schweren Unfall kann von heute auf morgen die finanzielle Existenz der ganzen Familie auf dem Spiel stehen. Sicherheit gibt die Existenzschutzversicherung. Dieses innovative Konzept vereint die Absicherung gegen die finanziellen Folgen von schweren Krankheiten, Unfällen, Verlust der Grundfähigkeiten und Pflegebedürftigkeit in einem Produkt.
Über das dbb vorsorgewerk und seinem Partner der DBV erhalten Sie und Ihre Familie finanzielle Sicherheit, wenn es wirklich darauf ankommt: Die Existenzschutzversicherung bietet Ihnen flexiblen und günstigen Schutz – genau auf Ihre Anforderungen zugeschnitten.
Tarifdetails und Leistungen zur Existenzschutzversicherung
Was man noch wissen sollte:
- Die Existenzschutzversicherung kann im Alter zwischen 16 und 59 Jahren abgeschlossen werden.
- Der Versicherungsschutz besteht bis zum 55., 60., 65. oder 67. Lebensjahr – je nach Vereinbarung.
- Der Versicherungsnehmer hat vom ersten Jahr ein monatliches Kündigungsrecht.
- Bei schweren Krankheiten, dem Verlust von Grundfähigkeiten oder Pflegebedürftigkeit besteht eine Wartefrist von sechs Monaten nach Versicherungsbeginn. Bei Multipler Sklerose beträgt die Wartezeit zwölf Monate. Die Frist entfällt bei Unfällen.
- Bestehen bei Vertragsabschluss keine gesundheitlichen Einschränkungen, erhält der Versicherte ein Optionsrecht für eine Berufs-/Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV. Innerhalb von fünf Jahren kann unter bestimmten Voraussetzungen die Existenzschutzversicherung – ohne erneute Gesundheitsprüfung durch einen zusätzlichen Berufs-/Dienstunfähigkeitsschutz ergänzt werden. Dies gilt bis zum 45. Lebensjahr.
Bei schweren Krankheiten oder schweren Unfällen erhalten Sie eine monatliche Rente in vereinbarter Höhe. Es wird geleistet:
- Schon ab einer 50%-igen Invalidität nach einem Unfall und/oder
- Bei schweren Schädigungen eines wichtigen Organs, z.B. Gehirn und zentrales Nervensystem, Herz, Lunge, Nieren, Leber und/oder
- Bei Verlust der Grundfähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen oder sich orientieren sowie bei schwerwiegenden Störungen des Stütz- und Bewegungsapparates und/oder
- Ab Pflegegrad 2 in der gesetzlichen Rentenversicherung
Da der Leistungsfall aufgrund von medizinischen Kriterien eindeutig festgelegt ist, steht von Anfang an fest, in welchen Fällen Sie eine Zahlung erhalten.
Sie haben die Wahl zwischen zwei Varianten:
- Existenzschutzversicherung mit konstantem Beitrag, abhängig vom Eintrittsalter.
- Existenzschutzversicherung-Start mit niedrigem Einstiegsbeitrag, der im Laufe der Jahre ansteigt. Bis zum 35. Lebensjahr besteht die Möglichkeit, ohne erneute Gesundheitsprüfung in die Existenzschutzversicherung mit konstantem Beitrag zu wechseln, um die steigenden Beiträge im Alter zu begrenzen.
- Zahlung der monatlichen Rente unabhängig von den Leistungen aus anderen gesetzlichen und privaten Versicherungen
- Im Leistungsfall steigt die Rente ab dem zweiten Jahr um 1,5 % jährlich
- Abschluss und Leistung sind berufsunabhängig.
- Individuelle Festlegung der monatlichen Rente bei Vertragsabschluss – zwischen 250 € und 3.000 €
- Es besteht die Möglichkeit, durch Dynamikeinschluss die Leistungshöhe ohne weitere Gesundheitsprüfung an die Kostenentwicklung anzupassen (bis zum 45. Lebensjahr)
- Bis zum 45. Lebensjahr lässt sich – ohne erneute Gesundheitsprüfung – während der Vertragslaufzeit die vereinbarte Rente anlassbezogen erhöhen. Zum Beispiel bei: Heirat, Geburt eines Kindes, Immobilienkauf, Abschluss einer Ausbildung/eines Studiums und Ausübung eines Berufs, Ernennung zum Beamten auf Probe/ auf Lebenszeit / zum Berufssoldaten
- 3 % Beitragsnachlass