Berufsunfähigkeitsabsicherung

Berufsunfähigkeitsabsicherung

Berufsunfähigkeit – es trifft nicht immer nur die anderen: Durch eine Krankheit oder einen Unfall kann es passieren, dass Sie plötzlich Ihren Beruf nicht mehr ausüben können.

Das beeinflusst nicht nur den Alltag, sondern bringt zusätzlich erhebliche finanzielle Einbußen mit sich. Sorgen Sie daher rechtzeitig mit der Berufsunfähigkeitsversicherung über das dbb vorsorgewerk in Kooperation mit der DBV vor. 

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Tarifdetails und Leistungen zur Berufsunfähigkeitsabsicherung

Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst

Für den Fall, dass Sie nicht mehr arbeiten können, erhalten Sie nur noch die geringen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und Zusatzversorgung ZVK/VBL bei Erwerbsminderung. Das heißt, Sie müssen schlagartig mit wesentlich weniger Geld auskommen. Die Berufsunfähigkeitsrente wurde um ca. 30 % gekürzt. Nur noch alle vor dem 01.01.1961 Geborene erhalten diese reduzierte Rente. Für alle Jüngeren wurde die Berufsunfähigkeitsrente gänzlich gestrichen!

Berufsanfänger/-innen trifft es besonders hart: In den ersten fünf Jahren Ihrer Erwerbstätigkeit haben Sie in der Regel keinerlei gesetzliche Rentenansprüche!

Versorgungslücke berechnen

Höhe der Versorgungslücke im Falle einer Berufsunfähigkeit

Unser Tipp: Besonders in jungen Jahren profitieren Sie von geringen Beiträgen und erhalten in der Regel Versicherungsschutz ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse.
Bei der DBV ist die vorteilhafte “Allgemeine Dienstunfähigkeitsklausel” integraler Bestandteil der Berufsunfähigkeitsbedingungen.
Umfangreiche Erhöhungsoptionen, Inflationsschutz durch Dynamikvereinbarung.
Spezielle Berufsstarter-Tarife mit reduziertem Anfangsbeitrag erhältlich

Das unterschätzte Risiko

Ein Unfall oder eine Krankheit kann auf einen Schlag alles ändern – und es kann jeden treffen. So erreicht heute jeder fünfte Beschäftigte im Öffentlichen Dienst nicht die gesetzliche Regelaltersgrenze. Bei jüngeren Arbeitnehmern bilden Freizeitunfälle die Hauptursache für Berufsunfähigkeit, insgesamt sind jedoch über 90 % aller Betroffenen aufgrund von Krankheiten berufsunfähig.

Chart: Ursachen für Berufs- /Dienstunfähigkeit

Besonders hart trifft eine Berufsunfähigkeit diejenigen, die noch ganz am Anfang ihrer beruflichen Laufbahn stehen. Denn in den ersten fünf Jahren ihrer Erwerbstätigkeit haben gesetzlich Versicherte in der Regel keinerlei gesetzliche Rentenansprüche.

Sollten Sie als Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst berufsunfähig werden, erhalten Sie nur dann eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn Sie vor 1961 geboren wurden – andernfalls gelten für Sie die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung bei Erwerbsminderung. Darüber hinaus erhalten Sie Leistungen der ZVK/VBL.

Die Erwerbsminderungsrente

Bei Erwerbsunfähigkeit erhalten Sie als Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst heute nur geringe Leistungen aus der Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung. Hinzu kommen zusätzliche Leistungen von VBL (Versorgung des Bundes und der Länder) oder ZVK (Zusatzversorgungskassen).

Haben Sie die allgemeine Wartezeit von 60 Monaten noch nicht erfüllt, besteht bei Erwerbsunfähigkeit wegen Krankheit oder Freizeitunfall gar kein Anspruch auf eine Rentenzahlung.

Sollten Sie noch mehr als 6 Stunden pro Tag in jedem beliebigen Beruf arbeiten können, haben Sie ebenfalls keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Bei 3-6 Stunden Arbeitsfähigkeit pro Tag erhalten Sie lediglich die halbe Erwerbsminderungsrente. Erst wenn Sie weniger als 3 Stunden täglich in der Lage sind zu arbeiten, bekommen Sie die volle Erwerbsminderungsrente.

Die durchschnittliche Rentenhöhe bei voller Erwerbsminderung beträgt (ohne VBL/ZVK) z. Zt. ca. 933 EUR. Die Höhe richtet sich nach den bisherigen Arbeitsverdiensten.

  • Bis zu 5,5% Beitragsvorteil

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Berechnungsgrundlagen: Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung SBV, Versicherungs- und Leistungsdauer bis 67, garantierte monatliche BU-Rente Programmierer 1.000 Euro / kaufm. Angestellte 1.000 Euro, Berechnung auf Basis der aktuellen Rechnungsgrundlagen und bei alleiniger Betrachtung der Rechnungszinsabsenkung auf 0,25%, Stand: 01.08.2021
Werte gerundet, die Berechnungen sind trotz der exakten Darstellung nur als unverbindliches Beispiel anzusehen.
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