Reise-Pakete
In den schönsten Tagen des Jahres wollen Sie sich vom Arbeits- und Alltagsstress erholen? Und sich selbst von Widrigkeiten den Urlaub nicht verderben lassen? Die Reise-Pakete der SIGNAL IDUNA über das dbb vorsorgewerk sichern Sie rundum ab.
Ab sofort stehen die neuen Reise-Pakete zur Verfügung. Diese Pakete beinhalten jetzt auch eine Reise-Rücktritt- und eine Abbruchversicherung und lösen die “Reisepolice 100” ab. Es wird nach zwei verschiedenen Paketlösungen unterschieden: Dem Rund-um-sorglos Paket L und dem Hochleistungs-Paket-XL – beide als Einmalversicherung konzipiert.
Reise-Krankenversicherung | x | x |
Reise-Rücktrittversicherung | x | x |
Reise-Abbruchversicherung | x | x |
Reise-Gepäckversicherung | x | x |
Reise-Unfallversicherung | x | |
Reise-Haftpflichtversicherung | x | |
Reise-Beistandsversicherung | x | |
Inhalte der einzelnen Pakete | Paket L | Paket XL |
Reise-Krankenversicherung
Versicherungsschutz besteht für private und berufliche Auslandsaufenthalte. Ganz gleich wo, Ihre Kosten werden zu 100% erstattet, und zwar für:
- ambulante ärztliche Heilbehandlung
- Arzneien und Verbandmittel
- stationäre Heilbehandlung im Krankenhaus
- schmerzstillende zahnärztliche Behandlungen
- notwendige Transporte zum nächstgelegenen Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste
- zusätzliche Kosten eines medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransports nach Deutschland
- Überführung und Bestattung bis 10.000,- Euro
- Taxi- und Telefonkosten bis zusammen 50,- Euro
Reise-Rücktrittversicherung
Die Reise-Rücktrittversicherung leistet aus verschiedenen versicherten Gründen. Hierzu zählen:
- Tod, unerwartete schwere Erkrankung, schwere Unfallverletzung, Bruch von Prothesen, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, unerwarteter Termin zur Organspende, Ausfall eines Herzschrittmachers
- Erheblicher Schaden an Ihrem Eigentum
- Einreichen einer Scheidungsklage
- Unerwartete gerichtliche Ladung, die nicht verschoben werden kann
- Unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes
Erstattung der Schäden aus den zuvor genannten versicherten Ereignissen - die Stornokosten der versicherten Reise, wenn Sie diese nicht antreten können
- die Umbuchungskosten bei Umbuchung der versicherten Reise
- die entstehenden Mehrkosten durch einen verspäteten Antritt der Reise aus versichertem Anlass oder wegen der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mehr als zwei Stunden. Hierzu zählen zusätzliche Kosten der Hinreise oder entstehende Hotel- und Verpflegungskosten, wenn Sie beispielsweise am Flughafen übernachten müssen. Außerdem werden wegen der Verspätung nicht in Anspruch genommene Leistungen am Urlaubsort anteilig ersetzt.
Reise-Abbruchversicherung
Folgende Entschädigungen bei nicht planmäßiger Teilnahme an der versicherten Reise bzw. bei deren Beendigung wegen einem der versicherten Gründe (s. Reise-Rücktrittversicherung) werden erbracht für
-
-
- die nachgewiesenen Kosten der Rückreise entsprechend der ursprünglich gebuchten Art und Qualität, sofern die Rückreise mitgebucht und mitversichert worden ist;
- nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen:
- Ersatz des gesamten Reisepreises bei Abbruch der versicherten Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. bis zum 8. Reisetag) oder
- Ersatz des anteiligen Reisepreises bei Nichtinanspruchnahme gebuchter Reiseleistung ab der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Reisetag)
Weitere Leistungen erbringen wir für
- zusätzliche Nachreisekosten bei Unterbrechung einer versicherten Rundreise
- verlängerte Aufenthalte wegen Tod, unerwartete schwere Erkrankung oder schwerer Unfall am Urlaubsort
- nachweislich entstandene zusätzliche Kosten der Rückreise und die hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten bei verspätetem Antritt der Rückreise aus versichertem Anlass oder wegen der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mehr als 2 Stunden
- nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen:
- die nachgewiesenen Kosten der Rückreise entsprechend der ursprünglich gebuchten Art und Qualität, sofern die Rückreise mitgebucht und mitversichert worden ist;
-
Reise-Gepäckversicherung
Als Reisegepäck gelten die Sachen des persönlichen Reisebedarfs sowie Geschenke und Souvenirs. Geleistet wird, wenn
- das mitgeführte Gepäck abhanden kommt, zerstört oder beschädigt wird, solange es sich im Gewahrsam eines Beförderungsbetriebes befindet
- das aufgegebene Gepäck abhandenkommt, zerstört oder beschädigt wird durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Transportmittelunfall, Elementarereignisse und höhere Gewalt. Gehen versicherte Sachen verloren, ersetzen wir den Versicherungswert zur Zeit des Schadeneintritts und für beschädigte Sachen die notwendigen Reparaturkosten
- aufgegebenes Reisegepäck den Bestimmungsort nicht am selben Tag wie Sie oder die versicherte Person erreicht. Ersetzt werden die nachgewiesenen Aufwendungen zur Wiedererlangung des Gepäcks oder für notwendige Ersatzbeschaffung zur Fortsetzung der Reise je Versicherungsfall insgesamt bis zu 10 Prozent der Versicherungssumme. Versicherungssummen:
- für Einzelpersonen bis zu 2.000 Euro
- für Familien bis zu 4.000 Euro
- die Versicherungssummen können auf bis zu 8.000 Euro erweitert werden
Reise-Unfallversicherung
Versichert sind Unfälle auf der Reise, die der versicherten Person während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirken-des Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Leistungen sind z.B. Invaliditätsleistung, Bergungskosten oder Leistungen im Todesfall.
Versicherungssummen:
- Im Todesfall bis zu 20.000 Euro (Kinder bis zum 14. Lebensjahr bis zu 5.000 Euro)
- Im Invaliditätsfall bis zu 40.000 Euro
- Für Bergungskosten bis zu 5.000 Euro
- Für kosmetische Operationen bis zu 5.000 Euro
Reise-Haftpflichtversicherung
Die Reise-Haftpflichtversicherung tritt dann ein, wenn es auf Ihrer Reise im In- oder Ausland zu Personen- oder Sachschäden kommt. Die Deckungssumme beträgt 1.000.000,- Euro pauschal für Personen- und Sachschäden. Soweit jedoch im Versicherungsfall eine Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, gehen diese Leistungen vor (subsidiärer Leistungsanspruch).
Reise-Beistandsleistungen
Ihnen steht in Notfällen rund um die Uhr ein 24-h-Notfall-Telefon zur Seite. Während einer Reise im Ausland erhalten Sie in folgenden Notfällen Hilfestellungen und Entschädigungen:
- Verlust von Reisezahlungsmitteln, Kredit- oder EC-Karten
- Krankheit, Unfall oder Tod
- Reiseabbruch oder verspätete Rückreise
- Verspätungen
- Strafverfolgungsmaßnahmen
- Übernahme von Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis zu 5.000,- Euro
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