Tipps, wie man sich gegen Abzocke in Messenger-Gruppen wehren kann © fizkes - stock.adobe.com

Abzocke in Messenger-Gruppen: Neugier und Vertrauen ausgenutzt

Cyberkriminelle nutzen derzeit vermehrt Messenger-Dienste wie WhatsApp, Telegram oder Instagram, um mit scheinbar seriösen Geldanlagetipps Vertrauen zu gewinnen – und andere dazu zu bringen, ihr Geld in dubiose Investitionen zu stecken.

Vorgeblich warten angeblich seriöse Tipps zur Geldanlage und es wird behauptet, ein bekanntes Kreditinstitut stehe hinter den Angeboten. So erschleicht man sich das Vertrauen und verleitet dazu, Geld in Aktien oder Kryptowährungen zu investieren. Wer darauf reinfällt, verliert sein Geld unwiederbringlich und bleibt auf dem Schaden sitzen.

Der Weg in solche Chat-Gruppen führt meist über Social-Media-Kanäle. In Werbeanzeigen geben die Täter kostenlose Aktienempfehlungen heraus oder versprechen den schnellen Aufbau von Finanzwissen. Zeigen Sie Interesse, fordern die Betrüger Sie auf, Kontakt aufzunehmen und einer Chat-Gruppe beizutreten.

Beispiel: Selbsternannter „Experte“ gibt sich als Finanzprofi aus

In der Chat-Gruppe präsentieren sich ein angeblicher Experte, und oft noch ein Assistent, als Fachleute für Finanzthemen. Sie bieten Schulungen oder Live-Seminare an, um die Mitglieder langfristig an die Gruppe zu binden. Sie stellen immer wieder „lukrative“ Anlagemöglichkeiten vor und sprechen konkrete Kaufempfehlungen für bestimmte Aktien aus. Somit bauen sie über Wochen hinweg das Vertrauen der Teilnehmenden auf. Im Laufe der Zeit präsentieren sie ein angeblich neues Finanzinvestitionssystem, das hohe Gewinne versprechen soll. Teilweise gibt es ein „exklusives“ Angebot – die Möglichkeit, eine neue Kryptowährung zu kaufen, noch vor dem offiziellen Börsenstart.

Trick: Gewinnspiele, um Vertrauen aufzubauen

Die Kriminellen nutzen Gewinnspiele und andere Marketing-Aktionen, um Vertrauen aufzubauen. Sie fordern die Mitglieder der Chat-Gruppe auf, sich täglich anzumelden und mitzumachen. Dabei locken sie beispielsweise mit Krypto-Guthaben oder Sachpreisen und halten die Teilnehmer in der Gruppe.

Trick: „Exklusiver“ Zugang zu einer Online-Handelsbörse oder App

Damit man selbst mit den empfohlenen Finanzprodukten handeln kann, sollen man sich bei einer externen Online-Börse, einem eigenen Handelsprogramm oder einer App anmelden. Die Exklusivität wird suggeriert, indem die Kriminellen behaupten, es stehe nur ein begrenzter Zugang zu diesen Handelsplattformen zur Verfügung. Kleinere Testauszahlungen sollen zusätzlich Vertrauen geben und Sie zu höheren Einzahlungen verleiten. Diese erfolgen meist über ein ausländisches Konto oder in Form von Krypto-Werten. Hat man investiert, fordern die Betrüger meist weiteres Geld. Verlangt man später eine Auszahlung, wird diese meist an Bedingungen geknüpft oder komplett verweigert.

So kann man sich schützen

Aktuelle Warnungen zu unseriösen Anbietern veröffentlicht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) regelmäßig auf ihrer Webseite. Bei Werbeanzeigen sollte man grundsätzlich aufmerksam bleiben und vorab unabhängig recherchieren, bevor man den angepriesenen Messenger-Gruppen beitritt. Geben Sie persönliche Daten nur dann an, wenn es unbedingt nötig ist. Von Empfehlungen mit sehr hohen Renditeversprechen sollte man die Finger lassen, solche Angebote sind meist unseriös. Behalten Sie stets den Grundsatz „Zu schön, um wahr zu sein“ im Gedächtnis! Vermeintliche Exklusivität und aufgebauter Zeitdruck dienen nur dazu, Vertrauen aufzubauen und zu größeren Einzahlungen zu verleiten. Bei einem Betrugsverdacht sollten Sie die BaFin informieren und Anzeige bei der Polizei erstatten.

QUELLE: Bundesverband deutscher Banken

Unsere Empfehlung – damit Sie auch online stets besser abgesichert sind

Über die Mitgliederagentur des dbb vorsorgewerk können Sie den BOXflex Internetschutz der DBV Deutsche Beamtenversicherung mit 15,5% Beitragsnachlass für dbb Mitglieder und ihre Angehörigen abschließen.

Er bietet Absicherung gegen Gefahren, die aus der Nutzung des Internets entstehen können:

  • Identitätsdiebstahl (illegale Verwendung persönlicher Daten)
  • Zahlungsmittelmissbrauch (Bankverbindung, Kreditkartennummer, Passwörter etc.) inkl. Hilfe bei Sperrung von Finanzkarten
  • Konflikten mit Onlinehändlern (Nicht- oder Falsch-Lieferungen)
  • Rufschädigung im Internet (Beschädigung der Online-Reputation aufgrund übler Nachrede etc.)
  • Private Urheberrechtsverstöße (Abmahnungen wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoßes)
  • Datenrettung inkl. Smartphone und Tablet bis 500 EUR Kostenübernahme für einen Versicherungsfall in drei Versicherungsjahren (Selbstbeteiligung 50 EUR, Wartezeit 3 Monate)

Mitversichert sind Vorsorge sowie rechtliche Erstberatung und psychologische Hilfe. Zudem kann eine 24-Stunden-Hotline für telefonische Unterstützung und Schadenmeldung in Anspruch genommen werden. Der Leistungsanspruch erstreckt sich im Versicherungsjahr auf maximal drei Fälle mit einer Gesamtleistung für die versicherten Gefahren von 5.000 Euro.

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